Ich bin mit meinen Nicks auch nicht besonders einfallsreich. Allerdings ist es erstaunlich in wievielen Foren der nicht ganz seltene Name auch nach längerer Zeit noch verfügbar ist
Original geschrieben von Paramedic_LU Es gilt das Sonderrecht nur wenn Horn UND Blaulicht aktiviert sind.
Schau doch noch mal in §35 und §38 StV0 nach was Sonderrechte und Wegerechte sind Für Sonderrechte wird weder Blaulicht noch Martinshorn benötigt.....