Naja, Problem dürfte sein das ein Käufer nicht unbedingt auch mit dem Fahrzeug auf der Rennstrecke umgehen kann, da es dort ja theoretisch keine Regeln im Sinne der StVO gibt.
Das heisst man müsste das Auto nicht nur rennstreckentauglich sondern darüber hinaus noch mit Sicherheit über die Anforderung der Rennstrecke hinaus versehen...und sowas geht nicht.
Eine Werbung zur Nutzung auf der Rennstrecke ist für mich kein Anlass für Garantie sondern ein Zugeständnis das die Serienform des Fahrzeugs bereits so abgstimmt ist, das man es ohne Änderungen auf einer Rennstrecke nutzen kann; ohne das man erst zig Teile am Fahrzeug tauschen muss um ernsthaft fahren zu können.