Das darf doch wohl nicht war sein.
Der Aufbau der Aktion macht nur für eine betrügerische Absicht Sinn.
Keine Frage, der Typ kennt sich aus, (schließe aus der Antwort, dass er das nicht zu ersten mal praktiziert).
Mann kann hier durchaus den Vorsatz erkennen betrügerisch zu Handeln und das kann man nicht wegdiskutieren.
Schon allein deshalb wird hier absichtlich auf eine Irreführung bzw. Täuschung hin gearbeitet und somit ist ein Kaufvertrag wie auch immer geartet von vornherein nichtig.
Deshalb musst du auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Macht du dies, dann hast du im Umkerhschluss diesen auch anerkannt und dann kanns (zivilrechtlich) teuer werden
Denke das wird im Zweifel ein Richter (wenns soweit kommen sollte) auch erkennen.
Aus dem Angebotstext ableiten dass im Zweifel doch der Computer dabei ist müßte man im Einzelnen noch durchprüfen, aber gefühlsmäßig halte ich dies für sehr vage.
Im Grunde gibt es eine ganz sinnvolle Vorgehensweise die nichts kostet:
Auf keinen Fall irgendeine Zahlung leisten.
Erst mal ebay melden und den ganzen Schriftverkehr ebay zugänglcih machen.
Er will ja Geld von dir. Auf diese Mail nur soweit reagieren, dass du ihm mitteilst das sich ebay einschalten wird.
Du mußt natürlich in Kauf nehmen, dass er dich (erstmal) negativ bewertet, aber das kannst du im Umkehrschluss auch.
Wenn ebay nicht reagiert kannst du dann bei der nächsten Polizeidienststellen den Typ anzeigen. (Betrug).
Dem MUSS die Staatdienerschaft nachgehen und es kosten dich ebenfalls nur die Zeit der Anzeige.
Natürlich kann er auch aktiv werden und zivirechtlich die "Erfüllung" des Kaufvertrages verlangen (in welcher Form auch immer)
Aber dem kannst du m.E. getrost entgegensehen.
Brauchst halt dann sinnvoller Weise einen Anwalt, der dich berät.
Ich denke aber dass sich die Sache (vielleicht außer einer Negativbewertung) im Sand verläuft
Hoffe ich habe dir ein wenig geholfen 