Stimmt, das mit dem mehrfachen Versuchen der Mängelbeseitigung ist im Prinzip wurscht. Entscheidend ist die Fristsetzung, die seitens des Käufers (hier also Bratschlauch) erfolgen muß.
Hier ist zweimal versucht worden, den Mangel zu beseitigen (einmal durch Umtausch, einmal Reparatur), beide Male ohne Erfolg. Vor Gericht würde das nicht reichen. Also: Die endgültige Mängelbeseitigung bis Stichtag fordern und gleich anmelden, das vom Rücktrittrecht gebrauch gemacht wird.
Ich habe ihm ja mehr oder weniger schon eine Frist gesetzt, ich hatte im Dezember gesagt, daß ich sofort das Handy zurück geben und das Geld erstattet haben möchte. Ich hatte ihm angeboten, daß wir uns sofort einigen, da ich eh geahnt habe, daß der Fehler wieder auftritt, da dies ein bekanntes Problem sei und HTC das nicht in den Griff bekommt. Dann würde ich das Telefon eh wandeln meinte ich, so könnten wir es abkürzen. Darauf hat er sich nicht eingelassen und wollte es einschicken, dies habe ich dann halt akzeptiert und es ist genauso gekommen wie ich es vorhergesagt habe. Nun ist der Fehler schon wieder da...
Er hatte sich übrigens gleich nach Kauf schon einen Patzer erlaubt. Ich wollte das Handy nach einer Woche, also innerhalb der Widerrufsfrist, zurückgeben, darauf meinte er er nimmt es nicht zurück, da es ja jetzt "gebraucht" sei. Daraufhin hatte er mir das erste Tauschgerät geschickt. Da hab ich leider einen Fehler gemacht und dies akzeptiert, ich hätte es aber nicht müssen, das ist leider mein Pech, aber er hat sich trotzdem geweigert und quer gestellt, das war nicht richtig, er hätte es zurücknehmen MÜSSEN. Naja mal abwarten was er morgen schreibt, sonst nehme ich mir halt einen Anwalt, ist mir egal.