Beiträge von Hanjo

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    Das Strafverfahren kommt so oder so. Ist nur die Frage wie teuer oder ob sogar eine Freiheitsstrafe "in Sicht" ist. Die Vollstreckungsmittel von CHF- Forderungen hat CH aktuell definitiv nicht. Selbst ein Besuch in Samnaun kann ein "unkalkulierbares Risiko" sein. Auch wenn Du dich als Beifahrer ausweisen musst, wirst Du sicher freundlich aufgefordert dein(e) Schuld(en) zu begleichen. Das wird sicher auch für einen Aufenthalt "hinter schwedischen Gardinen" gelten.

    Hallo A3 Quattro Community,

    ich möchte kurz über die aktuelle Entwicklung berichten und ich hoffe, dass es euch nie erwischt und ihr vernünftiger seid.[size=10] [/size]:rolleyes:[size=10] [/size]

    Folgende Infos zum Straßenverkehrsamt Graubünden und der mir gesendeten "Verfügung - Aberkennung des ausländischen Führerausweises".

    Nur am Rand, ich finde das Wort "[size=10]Führerausweis" klingt für deutsche ein wenig befremdlich. Aber das steht so in der Verfügung drin.[/size]

    Die zugrunde liegenden Fakten meines Fehlers:
    - Geschwindigkeitsvergehen außerorts kurz vor Davos
    - Landstraße, Beschränkung auf 80 km/h
    - Überschreitung um 47 km/h nach Abzug der Toleranz

    Ich hatte nur kurz beschleunigt um möglichst schnell an einer übersichtlichen Stelle ein Wohnwagengespann aus A (war wohl ein SQ5) zu überholen[size=10] [/size];). Ich hatte gerade wieder die Spur gewechselt und es hat geblitzt. Dank der mitgeführten Dash-CAM habe ich mir nachträglich den Blitzer bzw. die Situation noch einmal genau ansehen können. [size=10] Ist echt blöd gelaufen. [/size]Ich fuhr von Italien nach Zürich und bin bei in Österreich bei Pfunds über die schweizer Grenze. Man hatte mich bei der Abreise nach unserer 2019er NRW Audistammtisch Alpentour (Campitello di Fassa, Gardasee und Dolomitenpässe satt) vorgewarnt. Die Blitzer-Situation war echt die einzige Stelle, wo ich in der Schweiz einmal auf "den Pinsel" getreten bin und dann das Foto... und diese Woche die Post aus Graubünden.

    Mir wurden gestern folgende Fakten von einem RA des ADAC mitgeteilt:

    Das "Geblitze" wird bestraft. Bis dahin nichts Überraschendes und ich hatte damit gerechnet. Die Folgen splitten sich - anders als in Deutschland - in zwei unabhängige Verfahren:

    1. Administrativverfahren (Gebühren 298,- CHF / Forderung verjährt nach 10 Jahren)
    2. Strafverfahren mit Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe (Gebühren geschätzt vom Anwalt 3 Monatsgehälter / Forderung verjährt nach 5 Jahren)
    3. Eine Vollstreckung der CHF-Forderungen ist den schweizer Behörden aktuell mangels gültiger juristischer Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich. Die einschätzung des RA ist die, dass sich das auch nicht in naher Zukunft und mittelfristig ändern wird.

    Eine Schätzung erfolgt, wenn man keine Vermögens-/Einkommens-Angaben macht. Also war die Strategie beim Besuch der obersten Rennleitung goldrichtig. "Keine Angaben" machen.

    Moral von der Geschicht: "Nicht nur in der Schweiz leben ist teuer" :D ;)

    P.S. Wer an der Verfügung in vollem Wortlaut interessiert ist, möge sich per PN melden.

    Fortsetzung folgt...

    Hallo A3 Quattro Community,

    nach gut 70 TSD KM hat's mich mit meinem "blauen Spielmobil", der in dem 2020er Kalender wieder im August abgebildet ist, im Juni 2019 erstmalig in der Schweiz bös erwischt. Der Blitzer hat unmittelbar nach einem Überholvorgang eines "schleichenden Wohnwagengespanns aus AU" zugeschnappt. Ich wollte und konnte mit meiner Motorisierung den Überholvorgang zügigst ausführen und war schon wieder bereit auf die 80 km/h runterzubremsen. :([size=10] [/size]

    Jetzt nach fast einem Jahr des Geschwindigkeitsvergehens hat mir das Strassenverkehrsamt Graubünden in der Schweiz per Einschreiben, datiert mit 07.11.2019, eine "Verfügung - Aberkennung des ausländischen Führerausweises" zustellen lassen. Mal ganz abgesehen von dem "ungewöhnlichen" Wort "Führerausweis" bin ich jetzt unsicher, wie ich reagieren soll.

    Zu den Fakten:
    - Ja, ich bin zu schnell gewesen und die erfahrungsgemäß jetzt zwangsläufig folgenden belehrbaren Kommentare werde ich überlesen.
    - Durch ein von den schweizer Behörden an die deutsche Polizei adressiertes [size=10]Amtshilfeersuchen besuchte mich die oberste Rennleitung bereits in diesem Sommer unverrichteter Dinge wieder ab. Nach einer kurzen anwaltlichen Beratung habe ich zu dem Vorwurf keinerlei Auskünfte gegeben.[/size]
    [size=10]- Soweit mir bekannt ist, wird es nicht bei dieser Verfügung aus Graubünden bleiben (Fahrverbot in der Schweiz vom 07.05. bis 06.10.2020) und da kommt noch etwas.[/size]
    [size=10]- In der Verfügung heißt es: "Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet Beschwerde beim Department für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden, 7000 Chur, geführt werden."[/size]
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    [size=10]Jetzt interessieren mich eure Erfahrungen, wie habt ihr ggf. reagiert.[/size]
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    [size=10]Liebe Grüße vom Niederrhein[/size]
    [size=10]Hanjo[/size]
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    [size=10]P.S. Nein ich bin kein Raser und ich habe auch aktuell keine Punkte auf dem Konto in Flensburg.[/size]