Ich glaub auch, dass es auf den Händler ankommt.
Kleine Kratzer aus der Waschanlage im Klarlack gehen als Gebrauchsspuren durch. Muss lackiert oder ausgebeult werden, verhält es sich komplizierter, da hier das Wort UNFALLFREI der Kärung bedarf. Mit diesem UNFALLFREI werden sich noch zahlreiche Gerichte befassen müssen.
Letztes Jahr hab ich meinen zwei Jahre alten A3 SB zur Inzahlungnahme angeboten. Zur Bewertung wurde dann die DEKRA beauftragt, die den Wagen innerhalb einer Stunde auf Herz und Nieren untersuchte und jedes Staubkorn im Lack festhielt. So etwas hab ich noch nie erlebt. Als ich dann zwei Monate später meinen S3 SB abgeholt habe und den Altwagen in Zahlung gegeben habe, wurde dieser dann wieder von einem DEKRA Angehörigen unter die Lupe genommen und mit dem ersten Gutachten verglichen.