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Bußgelder im Ausland

  • Paramedic_LU
  • 4. Juni 2005 um 21:23
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 4. Juni 2005 um 21:23
    • #1

    Wie viel zahlt man für Knöllchen?

    Ärgerliches Urlaubs-Andenken: Oliver Windus aus Bad Oeynhausen hat keine schöne Erinnerungen an seine Ferien in Holland. Denn seit einer Tempo-Sünde wird er von niederländischen Inkassobüros unter Druck gesetzt. Das Inkasso-Opfer: "Auf unserer Urlaubstour in Holland wurden wir geblitzt. Bekamen dann einen Bußgeldbescheid ohne Blitzbild - mit fünf km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Und sollten dafür 28 Euro bezahlen. Und als ich den Inkassobrief erhalten habe, das war schon ein recht komisches Gefühl. Weil man halt sofort an hohe Strafen, an irgendwelche rechtlichen Folgen denkt und man durch die Geschichte doch eingeschüchtert wird. Dementsprechend ist man eher geneigt, zu bezahlen."

    Ausländische Inkassodrohungen sind ein Bluff
    Für Verkehrsanwalt Rolf-Peter Rocke sind Inkassodrohungen aus dem Ausland allerdings bloß ein Bluff: "Das sollte man einfach negieren, denn das sind öffentlich rechtliche Dinge, die zivilrechtlich nicht eingeklagt werden können. Es gibt Entscheidungen hier in Deutschland, dass auch deutsche Anwälte, die es im Auftrag eines ausländischen Büros versuchen, auf die Nase fallen. Also das lässt sich hier in Deutschland nicht durchsetzen."

    In der Tat besteht ein Rechtsabkommen nur mit Österreich. Wer hier geblitzt wird und nicht sofort bezahlt, dem wird die sogenannte Strafverfügung in Deutschland zugestellt. Und zwar mit einem saftigen Aufpreis. Einziger Trost: Für Verkehrsvergehen im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Andererseits kann in Österreich rücksichtsloses Rasen mit bis zu 2.180 Euro geahndet werden. Und wer meint, dass nachts nicht kontrolliert wird, der irrt sich gewaltig.

    Mit der Schweiz gibt es kein Rechtsabkommen. So gesehen müsste man Strafmandate eigentlich nie bezahlen. Doch wer offene Bußgelder in der Schweiz hat, wird beim nächsten Grenzübertritt garantiert zur Kasse gebeten. Erst fünf Jahre später verjährt die Zahlungspflicht.

    In Frankreich und Belgien wird einfach der Halter des Autos zur Rechenschaft gezogen, wenn sich der Fahrer nicht mehr ermitteln lässt.

    Rasen im Ausland ist teurer als in Deutschland
    So kosten 20 km/h zu schnell

    in Deutschland 30 Euro,
    in Belgien ab 150 Euro,
    in Frankreich ab 68 Euro,
    in Italien ab 143 Euro,
    in Holland ab 100 Euro,
    und in der Schweiz ab 205 Euro.

    Falsch parken ist in Italien am teuersten. Wer vor Ort erwischt wird, zahlt zwischen 35 und 143 Euro. Wichtig: In Italien und Österreich ist eine Warnweste Pflicht. Wer sie vergisst, zahlt 40 Euro Buße.

    Führerschein weg auf der Urlaubsfahrt
    Was viele Autofahrer nicht wissen: Auch im Ausland kann man seine Fahrerlaubnis verlieren. Wer zum Beispiel in Italien an einer Kreuzung überholt, bekommt seinen Führerschein noch an Ort und Stelle abgenommen. Eine Weiterfahrt ist dann nur noch zurück bis zur Staatsgrenze erlaubt. Wer sogar mit Drogen oder Alkohol erwischt wird oder sich weigert, Bußgelder zu bezahlen, muss sogar seine Autoschlüssel sofort abgeben.

    Darum merke: Wer die Verkehrsregeln im Ausland nicht beachtet, dem wird die Urlaubslaune schnell vergehen

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  • OO7
    Profi
    Beiträge
    735
    • 6. Juni 2005 um 18:51
    • #2

    kurze Anmerkung zu Österreich:

    Oft wird eine Geschwindigkeitsübertretung trotz Abkommens nicht verfolgt, da in Deutschland die Fahrer Haftung gilt, in Österreich die Halter Haftung. Nachdem in Österreich normalerweise von hinten geblitzt wird, ist der Fahrer nicht identifizierbar. Somit ist eine Verfolgung des Strafmandates in Deutschland sehr schwierig.

    Auch scheint der Exekutive der Aufwand bei geringen Übertretungen ( < 20 km/h) zu hoch zu sein. Jedenfalls wurde ich schon mehrmals mit etwa 10 - 15 km/h zu schnell geblitzt, und bisher ist nie etwas gekommen (auch nicht nach 8 Monaten).


    Wichtig:
    Das ist kein Freibrief, nur eine Erklärung, warum das bestehende Abkommen in der Hinsicht nicht ausgereift ist. Wer wg. Speeding vor Ort aus dem Verkehr gezogen wird, ist natürlich dran. Wenn man das Mandat dann nicht sofort zahlen kann, sondern dieses nach Deutschland nachgeschickt wird, greift natürlich besagtes Rechtsabkommen.

    Wenn ein fälliges Mandat der ersten Variante nicht gezahlt wird, könnte eine mögliche nächste Verkehrskontrolle in Österreich teuer werden.


    => Besser zahlen, solange man nicht das Gefühl hat, total abgezockt zu werden.

    • Zitieren

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