1. Portal
  2. Blog
    1. Artikel
  3. Kalender
    1. Anstehende Termine
  4. Forum
  5. Galerie
    1. Alben
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Termine
  • Forum
  • Galerie
  • Erweiterte Suche
  1. A3quattro.de
  2. Forum
  3. Willkommen bei A3-quattro.de !!! Vorstellungs- und Mitgliederbereich
  4. OFF TOPIC, EDV und PC, Gamer-Ecke

Wertminderung bei Garantierücknahme?

  • schorlehubert
  • 9. Mai 2012 um 13:52
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 9. Mai 2012 um 13:52
    • #1

    Frage an die Rechtsexperten. Ich habe einen gebrauchten Laptop (ThinkPad Tablet) bei einem online store gekauft, bei dem ein Schaden eingetreten ist.

    Laut dem online store können weder sie, noch der Hersteller den Schaden reparieren. Auf das Gerät besteht noch Garantie. Der online store bietet mir an das Gerät zurückzunehmen und mir den Kaufpreis abzüglich einer Wertminderung zurück zu erstatten.

    Muss ich als Kunde diese Wertminderung akzeptieren? Ich habe das Gerät nicht unsachgemäß behandelt, der Fehler ist beim Hersteller bekannt und wird verursacht, wenn man die Tablet-Funktion des ThinkPads verwendet.

    edit: Mein Gedankengang ist einfach der; Kann keine Reparatur erfolgen, muss der Verkäufer den Artikel doch zurücknehmen und den gesamten Kaufpreis zurückerstatten. Kann ich ja nichts dafür, dass man den Schaden nicht reparieren kann. Die Recherche im Internet liefert widersprüchliche Aussagen ?( 8|

    =/\=

    2 Mal editiert, zuletzt von schorlehubert (9. Mai 2012 um 18:42)

    • Zitieren
  • coolhard
    Erleuchteter
    Beiträge
    7.292
    Bilder
    5
    • 9. Mai 2012 um 21:03
    • #2

    das ist eine Frage der Nutzungsdauer. Wenn der Händler das Gerät zurück nimmt ist das schon mal ok. Dir geht es darum alles zu bekommen und da kann man je nach Nutzung einen Abschlag machen. Die Gerichte haben da entsprechende % Sätze veranschlagt.

    Wie lange hast Du es genutzt? und wieviel war der NP und wieviel wollen die jetzt noch erstatten?

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 9. Mai 2012 um 21:09
    • #3

    Hallo,

    da ist der Händler wohl im Recht. Die Wertminderung enspricht dabei einer Art Nutzungsgebühr. Der Gedankengang ist dahingehend falsch, da der Wert eines funktionsfähigen gebrauchten Gerätes jetzt niedriger ist. Dieser jetzt aktuele Wert entspricht quasi deinem NP abzüglich der Nutzungsgebühr. Also quasi den Wertverlust, den du auch hattest durch den Gebrauch in der Zeitspanne.

    Grüße
    Johannes

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 9. Mai 2012 um 21:29
    • #4

    Etwas ähnliches habe ich auch mittlerweile herausgefunden. Wertminderung ist rechtlich OK. Über die Höhe kann allerdings verhandelt werden.

    =/\=

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 9. Mai 2012 um 21:33
    • #5

    Vllt. könntest du uns einfach mal den Preis nennen, den du bezahlt hast und wie lange du das Gerät in Benutzung hattest. Zusätzlich wäre noch das Modell interessant...

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 9. Mai 2012 um 21:39
    • #6

    Kaufpreis: 499€, Rückerstattung: 368,28€, Benutzung knapp 7Monate, ThinkPad X61t

    Wertminderung also ~26%

    =/\=

    Einmal editiert, zuletzt von schorlehubert (9. Mai 2012 um 21:42)

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 9. Mai 2012 um 21:46
    • #7

    Mit der Rückerstattung solltest du eigtl. zufrieden sein. Für das Geld bekommt man adäquaten Ersatz mit neuer Garantie :)

    • Zitieren
  • coolhard
    Erleuchteter
    Beiträge
    7.292
    Bilder
    5
    • 9. Mai 2012 um 21:47
    • #8

    in der Regel werden die Abschreibungssätze herangezogen, also bei 3 Jahren abzüglich 7 Monate =29 komme ich auf ~ 400€ also wenn der mit sich reden lässt, würde ich dem 400€ vorschlagen.

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 9. Mai 2012 um 21:50
    • #9

    Ich hatte vor ihm einen Deal vorzuschlagen: Ich verzichte auf die Rückerstattung und nehme stattdessen eine Gutschrift auf eines seiner Geräte im Angebot und kaufe erneut bei ihm. Im Gegenzug erwarte ich, dass er mir etwas in der Wertminderung entgegenkommt (vielleicht in etwa die vorgeschlagenen 400€). Klingt das vernünftig?

    =/\=

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 9. Mai 2012 um 21:58
    • #10

    Vernünftig klingt das schon, so lange das neue Grät zu einem adäquaten Preis zu haben ist...

    • Zitieren
  • coolhard
    Erleuchteter
    Beiträge
    7.292
    Bilder
    5
    • 9. Mai 2012 um 22:02
    • #11

    genau, der Preis für das Neue sollte MArktgerecht sein und ned überzogen, dann haben alle was davon

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

    • Zitieren
  • matbold
    riding passes
    Reaktionen
    2
    Blog-Artikel
    1
    Beiträge
    7.796
    Bilder
    63
    • 9. Mai 2012 um 22:19
    • #12

    Finde ich auch vernünftig. Uwes Rechnung ist aber ebenso vernünftig. Von 36 Monaten 7 genutzt, 29 ungenutzt. Also:
    499 / 36 * 29 = 401,xx Restwert

    Vielleicht kann Dir erklärt werden, wie man auf den vorgeschlagenen Restwert kommt? Vermutlich 2 Jahre Abschreibung, bei 24 Monaten Nutzungszeit kommt man rechnerisch auf einen Restwert von 353,46. (Ganze Monate, ich kanns ja nicht auf Tage berechnen).

    Ich weiß ja nicht, ob man nur 2 Jahre Nutzungszeit voraussetzen kann, das wäre ja für den Kunden ziemlich blöd... Früher hat man PC's über 4 Jahre abgeschrieben!

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

    • Zitieren
  • Martin
    ...a
    Beiträge
    981
    Bilder
    13
    • 9. Mai 2012 um 22:35
    • #13

    Wenn der Händler wegen Nichtreparierbarkeit ein Ersatzgerät liefert, darf er keine Nutzungsgebühr berechnen. Da gab es vor ein paar Jahren ein BGH Urteil wegen Anpassung an EU-Richtlinien.
    Allerdings ist der Abzug der Nutzungsgebühr bei der Ersattung wohl zulässig, wenn das Gerät nur zurück geht und kein Ersatz geliefert wird.

    • Zitieren
  • coolhard
    Erleuchteter
    Beiträge
    7.292
    Bilder
    5
    • 9. Mai 2012 um 22:44
    • #14
    Zitat von matbold

    Finde ich auch vernünftig. Uwes Rechnung ist aber ebenso vernünftig. Von 36 Monaten 7 genutzt, 29 ungenutzt. Also:
    499 / 36 * 29 = 401,xx Restwert

    Vielleicht kann Dir erklärt werden, wie man auf den vorgeschlagenen Restwert kommt? Vermutlich 2 Jahre Abschreibung, bei 24 Monaten Nutzungszeit kommt man rechnerisch auf einen Restwert von 353,46. (Ganze Monate, ich kanns ja nicht auf Tage berechnen).

    Ich weiß ja nicht, ob man nur 2 Jahre Nutzungszeit voraussetzen kann, das wäre ja für den Kunden ziemlich blöd... Früher hat man PC's über 4 Jahre abgeschrieben!

    48 Monate geht schon seit einigen Jahren nicht mehr, 18- max. 36Monate. So wie es auusieht hat der 1 Jahr runter gerechnet.

    Aber wenn Schorlehubert eh einen neuen nimmt, denke ich ist sein Angebot an den Händler der beste Weg, vorausgesetzt die Zahlen stimmen.

    BTS-Racing 7R VFL|BTS R500|BTS 76mm DP|Unterfloor KAT 130mm auf OEM ESD|DSG verstärkt|DO88 Kit|HDD Kit|VA Bremse 375mm|

    FAQ Golf 7R Audi S3
    FAQ MWB A3/R32/TT
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 Chiptuner Liste mit NWT[/font][/size]
    [size=8][font='Verdana']FAQ R32/ A3 AGA Tuner Liste
    [/font][/size]

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 9. Mai 2012 um 22:46
    • #15
    Zitat von Martin

    Wenn der Händler wegen Nichtreparierbarkeit ein Ersatzgerät liefert, darf er keine Nutzungsgebühr berechnen. Da gab es vor ein paar Jahren ein BGH Urteil wegen Anpassung an EU-Richtlinien.
    Allerdings ist der Abzug der Nutzungsgebühr bei der Ersattung wohl zulässig, wenn das Gerät nur zurück geht und kein Ersatz geliefert wird.

    Er nimmt ja kein Ersatzgerät sondern eine Gutschrift, die er auf ein neues (vmtl. höherwertiges) Gerät anrechnen lassen möchte.

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 24. Mai 2012 um 19:27
    • #16

    Update:

    Der Händler gibt mir 400€ und wird den Speicher im Austauschgerät verdoppeln. Allerdings ist der Zulieferer gerade im Verzug, weshalb ich noch keinen Ersatz habe. Ich bin am überlegen, ob ich deswegen nicht nochmal ein wenig an der Preisschraube drehen soll. Was meint ihr?

    =/\=

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 24. Mai 2012 um 19:33
    • #17

    Naja, an der Preisschraube drehen, kannst du ja nur, wenn sich inzwischen der Preis geändert hat. Ist halt die Frage, wie lange es noch dauern soll...

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 24. Mai 2012 um 20:15
    • #18

    Die Herren der Support-hotline wollten sich nicht auf ein Lieferdatum festlegen.. Was mir ehrlich gesagt schwer zu denken gibt.

    =/\=

    • Zitieren
  • Nightfly
    Saarländer
    Beiträge
    1.805
    • 24. Mai 2012 um 20:17
    • #19

    Woran hängts? An der Lieferzeit des Gerätes oder der Speichererweiterung?

    • Zitieren
  • schorlehubert
    Mardergebissener
    Beiträge
    430
    • 25. Mai 2012 um 09:18
    • #20
    Zitat von Nightfly

    Woran hängts? An der Lieferzeit des Gerätes oder der Speichererweiterung?

    Lieferzeit des Geräts

    =/\=

    • Zitieren

Jetzt anmelden!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Melde Dich kostenlos an und werde Teil unserer Community!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Melde Dich kostenlos an und werde Teil unserer Community!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum