Läßt ein Autofahrer seinen Wagen von einem Autoreisezug befördern (hier von Bozen nach Hildesheim) und wird das Fahrzeug während des Transportes beschädigt (hier brach ein Spiegel ab), so muß die Bahn Schadenersatz leisten
( Az.: Amtsgericht Hildesheim, 18 C 199/04)