Hallo A3 Fans,
zur Zeit steht mein A3 3,2 mit DSG in der Werkstatt und bekommt einen "neuen" ? oder "Austauschmotor" weil er Kühlflüssigkeit verloren hatte ohne äussere Leckagen.
Das Werk IN hat dem Händler angeblich freie Hand gelassen nur den Zylinderkopf ,oder Kopf und Block zu tauschen.
Auf meine Rückfrage, ob denn was in IN bekannt sei über Kühlmittelverluste beim 3,2er, sagte man mir ganz klar nein.
Da es ja aber bekannterweise eine Meldepflicht nach IN in diesen Fällen gibt, und der Händler die Freigabe aus IN erhalten hat, wird wohl doch was im Busche sein.
Bei einigen von Euch verflüchtigt sich ja auch das Kühlwasser.
Nun stand die Gitterbox mit Zylinderblock und Kopf morgens schon an der Hebebühne. Auf meine Rückfrage ob es denn ein neuer oder ein AT Motor sei, sagte der Meister mit Blick auf den Lieferschein: es ist ein AT Motor.
Frage : habe ich bei einem 13 Monate alten A3 mit 25.000 km Anspruch auf neu, oder muss ich mich mit AT zufrieden geben.
AT haftet ja immer etwas gebrauchtes an, Frage wie lange gebraucht , wieviele km ? oder 0 km und generalüberholt bei Audi ?
Was sage ich einen zukünftigen Käufer ?
Wer kennt die Definition AT Motor bei Audi und meine Rechtsansprüche in der Garantie?
Ich darf ja in keinem Falle durch den Motortausch benachteiligt werden, oder ?
Sollte man mal eine Anwalt fragen ??
Gruss Mathias