Ihr Recht bei.... abgefahrenen Reifen
Die (Voll-) kaskoversicherung eines Autofahrers darf die Regulierung eines Unfallschadens nicht zwingend verweigern, wenn sich herausstellt, dass der Unfall auf regennasser Fahrbahn wegen abgefahrenen Reifen zustande kam. Sie muss dem Versicherten beweisen, dass er von der geringen Profiltiefe wusste und sich dennoch ans Steuer gesetzt hatte.
In einem Fall vor dem Frankfurter Oberlandesgericht behielt der Autofahrer seinen Versicherungsschutz, weil einer der Reifen erst 3 Monate vor dem Crash montiert worden war. Der Versicherte habe nicht damit rechnen müssen, dass sich Reifen so schnell abnutzen
(Az.: U 50/04 OLG Ffm)