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Ihr Recht bei.... abgefahrenen Reifen

  • JulianA3
  • 6. April 2006 um 12:41
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 6. April 2006 um 12:41
    • #1

    Ihr Recht bei.... abgefahrenen Reifen

    Die (Voll-) kaskoversicherung eines Autofahrers darf die Regulierung eines Unfallschadens nicht zwingend verweigern, wenn sich herausstellt, dass der Unfall auf regennasser Fahrbahn wegen abgefahrenen Reifen zustande kam. Sie muss dem Versicherten beweisen, dass er von der geringen Profiltiefe wusste und sich dennoch ans Steuer gesetzt hatte.
    In einem Fall vor dem Frankfurter Oberlandesgericht behielt der Autofahrer seinen Versicherungsschutz, weil einer der Reifen erst 3 Monate vor dem Crash montiert worden war. Der Versicherte habe nicht damit rechnen müssen, dass sich Reifen so schnell abnutzen

    (Az.: U 50/04 OLG Ffm)

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