Ohne EU-Führerschein im Scheck-Karten-Format können LKW-Fahrer keine Fahrerkarte beantragen, die sie brauchen, wenn sie LKW oder Busse mit einem digitalen Tachografen bewegen wollen. Alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,49 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und alle Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, die nach dem 30.April neu zugelassen werden, sind damit ausgerüstet.
Weil die alte Tachoscheibe über kurz oder lang ausgedient hat, empfiehlt der TÜV SÜD den Fahrern, die noch mit dem alten grauen oder rosafarbenem Dokument unterwegs sind, baldmöglichst die EU-Version anzufordern
(Rheinpfalz 26.4.06)