Helmpflicht für Quadfahrer
Es ist Frühjahr, die Zeit der Quads hat begonnen. Die kleinen Fahrzeuge, die man auch als Moped mit 4 Rädern bezeichnen kann, setzen sich besonders im Sport- und Freizeitbereich immer mehr durch. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat der Gesetzgeber entschieden, daß deren Fahrer einen Helm tragen müssen.
Das gilt auch für die dreirädrigen Trikes, sofern deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20km/h übersteigt. Bisher wurden Quads wegen fehlender EG-Typgenehmigung je nach Zulassungsbehörde als "PKW offen" oder "Zugmaschine" eingestuft und erhielten eine Einzelbetriebserlaubnis. Sie durften ohne Helm beziehungsweise mit oder ohne Sicherheitsgurte gefahren werden.
Seit Januar 2006 gilt für Fahrer und Beifahrer von Quads und Trikes generell Helmpflicht, wobei der Helm "geeignet" sein muß.
Nicht erlaubt sind Bauarbeiter- ,Feuerwehr-, Radfahrer- oder Bundeswehr-Stahlhelme.