Letzten sah ich bei dem Auktionsportal unter Autoradio/Navi:
ein RNS-E, mit Bild, stand bereits bei 114,- Ö.
Im Text, ganz unten: Sie Bieten auf eine CD mit Bildern vom RNS-E im JPG-Format.
Ich weiss nicht ob man da lachen oder heulen sollte.

Bin auf eBaybetrüger reingefallen.
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Ebay lässt grüßen.
Letztes jahr stand nen Atomstrom-Filter zum verkauf, die funktion war ganz einfach, zwischen verbraucher und steckdose einstecken und das gerät wird nur noch mit konventionel erzeugter energie betrieben...
Sven: sorry, aber rahm dir den kartoon als erinnerung ein...
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Ebay sollte so langsam nicht mehr alles egal sein. Bei Hinweisen immer prüfen und Anzeige wegen Betrug. Setzt mehr Personal voraus, Ebay wird teurer und unattraktiv und dann sind die Betrüger (e b a y) endlich weg ... Ich versteh nicht, wie man so ignorant sein kann ...
r4e
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Ich drück dir die Daumen..........
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Bei sowas gehören aber immer zwei dazu. Und wenn jemand den Auktionstext nicht versteht, sollte er lieber das bieten sein lassen.
Natürlich ist so eine Auktion verwirrend. Durch den Punkt Lieferumfang ist aber doch ganz klar was geliefert wird.
Gruß
PowerMike -
Mensch Sven, warum fragst Du nicht vorher mal?
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Habe vor ein paar Tagen die Zusage vom Käuferschutz erhalten.
Die Zahlung kann bis zu 45 Tage in Anspruch nehmen. Aber die Zeit habe ich dann auch noch. -
Zitat
Original geschrieben von Sven87
Hi!
Habe bei ebay heute das ersteigert.http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=120037509167
Bin nur unsicher, ob es wirklich nur die verpackung sein wird oder doh mehr.
Werde das ding natürlich persönlich abholen.
Nur was, wenns wirklich nur die verpackung ist...
Wenn du es persönlich abholen willst hast du es ja wohl noch nicht bezahlt,oder?Also dann würd ich erstmal locker bleiben und gucken was der dir vor Ort andrehen will,wenns wirklich nur der Karton ist kriegt er eben kein Geld,ganz einfach.
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Wie gesagt, er hat kein Geld bekommen bis jetzt, und er hat den selben anfangstext in jeder seiner auktionen, nämlich immer diese "eine..."
beim radio das er anbietet heißt in der überschrift auch "radio blablabla + OVP "
in dem lieferumfang ist vom radio nix mehr zu sehen.ha ihm eben nochmal ne email geschrieben dass er nicht glauben brach mir nur den karton zu schicken, weil die auktion sonst nämlich von anfang an laut BGB eie täuschung war, eindeutig durch die 777Ö sofortkauf!!
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Hallo !!
Also das Angebot ist ja die volle Falle... Nimm bitte einen Basaballschläger mit wenn du dir die Schachtel "abholst" und hau dem Typen von mir bitte auch gleich eine über die RübeIch hasse solche Typen !!!
Falls es wirklich nur die Schachtel ist würde ich es Ebay melden, oder ??? Eine Schachtel mit 777Ö Sofortkauf ist ja schon mal Betrug in meinen Augen !!!LG.
maxx -
Zitat
Original geschrieben von scubamaxx
Ich hasse solche Typen !!!
Falls es wirklich nur die Schachtel ist würde ich es Ebay melden, oder ??? Eine Schachtel mit 777Ö Sofortkauf ist ja schon mal Betrug in meinen Augen !!!LG.
maxxWenns so ist auf jeden Fall ebay melden,aber auch auf keinen Fall bezahlen.Auktion hin oder her.
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Hab nen oberschlauen erwischt:
Hallo, auf ein neues... anbei einen Link der den genauen Wortlaut des BGB enthält:
http://www.finanzxl.de/lexikon/Arglis…serklaerun.html
Aber sie haben Recht es handelt sich wie in der Auktion eindeutig beschrieben um eine Originalverpackung inklusive Ladekabel, Netzteil und Bedienungsanleitung. Den Tatbestand der arglistigen Täuschung wird durch meine Bitte den Text genau zu lesen und zu bedenken das Sie mit Ihrem Gebot einen rechtskräftigen Kaufvertrag abschliessen entkräftet. Des Weiteren verweise ich auf die Auktionsbedingungen in denen es heisst:
Jeder Bieter ist vor Gebotsabgabe aufgefordert, die Ware zu besichtigen. Ich bitte Sie, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen...Um Ihre Vorwürfe bezüglich des Sofortkaufes auszuräumen, welches Gesetz schreibt mir vor das ich einen Artikel zu einem gewissen Preis verkaufen muss?
Zur Beschreibung bleibt mir nur folgendes zu sagen, warum wenn Sie so wage ist fällt Ihnen jetzt auf das Sie lediglich auf eine Verpackung bieten?
Alles in allem, Ihren Worten nach zu urteilen möchten Sie vom Kaufvertrag zurücktretten?
Dies hätte zur Kosequenz das ich berechtigter Weise (siehe Auktionsbedingungen) 20 % des Höchstgebotes als Schadensersatz wegen Nichterfüllung einfordern kann.
In einem Betrag genannt handelt es sich hierbei um 143,40 Euro, von der Erstattung der eBaygebühren sehe ich ab. Sobald Sie Ihren Rücktritt erklären, werde ich eBay unterrichten und die Gebühren werden erstattet.
Da ich Ihre Lage verstehen kann möchte ich Ihnen folgenden Vorschlag unterbreiten:
Sollten Sie sich bis einschliesslich Morgen Abend dazu entschliessen 10 % des Auktionsbetrages als Schadensersatz anzuerkennen, sehe ich von dem Rest der Forderung ab.Mit freundlichen Grüssen
M. HartmannMeine Antwort:
Also, ihre artikeleinstellungen sind jeweils ähnlich, bzw. nicht richtig.
So ist es bei ihrem radio so, dass in der überschrift steht "radio+ovp" wobei im lieferumfang nix vom radio steht,lediglich was vom bedienteil.
des weiteren sind ALLE anfänge der auktionen gleich (bis auf jeden einzelnen buchstaben), so kann angenommen werden dass es sich bei meiner auktion um einen kopierfehler bzw eine falsche gramattik handelt und somit der lieferumfang ergänzend zum notebook gemeint ist.des weiteren ist an die beschreibung ein bild von notebook angehängt, aber wozu wenn ja angeblich kein notebook verkauft wird????
natürlich ist alles durch screenshots belegbar.
da sie ja nun NIE die absicht hatten das notebook zu verkaufen, würde ich sagen, dass ich einwillige, dass wir uns darauf einigen den kauf nicht ab zu schließen und sie ihre gebühren/auslagen von ebay bekomen
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Das darf doch wohl nicht war sein.
Der Aufbau der Aktion macht nur für eine betrügerische Absicht Sinn.
Keine Frage, der Typ kennt sich aus, (schließe aus der Antwort, dass er das nicht zu ersten mal praktiziert).
Mann kann hier durchaus den Vorsatz erkennen betrügerisch zu Handeln und das kann man nicht wegdiskutieren.
Schon allein deshalb wird hier absichtlich auf eine Irreführung bzw. Täuschung hin gearbeitet und somit ist ein Kaufvertrag wie auch immer geartet von vornherein nichtig.
Deshalb musst du auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Macht du dies, dann hast du im Umkerhschluss diesen auch anerkannt und dann kanns (zivilrechtlich) teuer werden
Denke das wird im Zweifel ein Richter (wenns soweit kommen sollte) auch erkennen.
Aus dem Angebotstext ableiten dass im Zweifel doch der Computer dabei ist müßte man im Einzelnen noch durchprüfen, aber gefühlsmäßig halte ich dies für sehr vage.Im Grunde gibt es eine ganz sinnvolle Vorgehensweise die nichts kostet:
Auf keinen Fall irgendeine Zahlung leisten.
Erst mal ebay melden und den ganzen Schriftverkehr ebay zugänglcih machen.
Er will ja Geld von dir. Auf diese Mail nur soweit reagieren, dass du ihm mitteilst das sich ebay einschalten wird.
Du mußt natürlich in Kauf nehmen, dass er dich (erstmal) negativ bewertet, aber das kannst du im Umkehrschluss auch.
Wenn ebay nicht reagiert kannst du dann bei der nächsten Polizeidienststellen den Typ anzeigen. (Betrug).
Dem MUSS die Staatdienerschaft nachgehen und es kosten dich ebenfalls nur die Zeit der Anzeige.Natürlich kann er auch aktiv werden und zivirechtlich die "Erfüllung" des Kaufvertrages verlangen (in welcher Form auch immer)
Aber dem kannst du m.E. getrost entgegensehen.
Brauchst halt dann sinnvoller Weise einen Anwalt, der dich berät.Ich denke aber dass sich die Sache (vielleicht außer einer Negativbewertung) im Sand verläuft
Hoffe ich habe dir ein wenig geholfen
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hab nochmal was schönes gegoglt was ich ihm noch texten könte:
1.: Betrug
§ 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten
sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch
Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung Duldung oder Unterlassung
verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu
360 Tagessätzen zu bestrafen.2.: ebay:"Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben"
3: Apropos: Originalverpackung.
Was ist eine Origialverpackung? Wie lange ist etwas original verpackt? Also ich schreibe es jetzt bewusst etwas lasch hin: Für mich ist etwas Originlverpackung, solange nichts geöffnet wurde. Das heisst Originalverpackung. Es ist im Originalzustand und mann will dem Kunden damit versichern dass das Produkt nicht benutz, gebraucht oder verbraucht worden ist. Eben so wie im Geschäft, eben in der Originalverpackung.
Ich kann also annehemn wenn ich eine Originalverpackung kaufe darin nichts verändert worden ist und dass darin alles auch enthalten ist.
Wenn jemand die Originalverpackung öffnet und etwas rausnimmt (einen besseren Beweis gibts nicht wenn das LAPTOP nicht mehr da ist, dann habe ich sicher keine Originalverpackung gekauft.) Es ist eben nicht mehr original verpackt.gruß Sven, der eh nicht vor hat So irgendwas zu zahlen!
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also das mit orginalverpackung kannst gleich vergessen, ist es keine notebookverpackung mehr wenn das notebook draussen ist?
es ist die Orginal Verpackung des Herstellers in der das NB ausgeliefert wurde, somit ist es die Orginalverpackung.Er schreibt ja nicht Orginalverpackt und ungeöffnet...
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Da muß ich h82lose recht geben:
Orginalverpackung beschreibt die Verpackung in seiner Art. Es ist die orginale Verpackung des Gerätes.
Orginalverpackt ist ein Zustand. Es handelt sich um ein Gerät, in der Orginalverpackung (in meinen Augen orginalverschlossen ... wobei das vermutlich auch weicher zu sehen ist ...)
in der Orginalverpackung umschreibt in meinen Augen, das das Gerät ausgepackt war und wieder in der noch vorhanden Orginalverpackung versendet wird.
Du mußt hier deutlich unterscheiden zwischen Orginalverpackung und Orginalverpackt. Deswegen denke ich ist deine 3. Aussage sehr gewagt bis falsch.
Generell kann ich deinen Frust verstehen, würde dir aber auf jeden fall zu einem Anwalt raten ... und hoffe natürlich darauf, das es für dich gut aus geht ... Irgend wie scheinst du anfällig für solche Dinge zu sein ...
Gruß
r4e
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Puh, der Typ ist n Profi mit sowas!
Aber aus seiner Mail geht für mich ganz klar heraus das er von Anfang an nichts anderes vorhatte als jemanden über den Tisch zu ziehen.
Sieh blos zu das du mit dem ganzen Schriftkram und den Screenshots zu einem guten Anwalt gehst.
Frag auch mal bei Ebay an, möglicherweise können die dir nen tipp geben wie du den Vogel los wirst, die kennen ihre Regeln wohl am besten...Dem netten Herrn sollt mal jemand mit einigen Freunden vom Format Türsteher ordendlich das Hirn massieren damit er mal wieder klar im Kopf wird....
Viel Glück
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Ich hab mir mal dem Typ seine Bewertungen angeschaut, da weder der Still der Anzeigen miit der von Sven87 übereinstimmen , noch negative Vorhanden sind, frage ich mich ob der Account gehackt wurde...
r4e
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Yepp,
dat war auch mein allererster Gedanke.... -
Zitat
Original geschrieben von roadrunner4ever
Ich hab mir mal dem Typ seine Bewertungen angeschaut, da weder der Still der Anzeigen miit der von Sven87 übereinstimmen , noch negative Vorhanden sind, frage ich mich ob der Account gehackt wurde...
r4e
Super, wird so was auch schon praktiziert?
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Zitat
Original geschrieben von H82lose
Super, wird so was auch schon praktiziert?
Schon viele Jahre ...
r4e
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