Wer mit seinem Wagen am späten Abend auf der Autobahn gegen eine Leitplanke rutscht und sie dabei erheblich beschädigt, der braucht nicht länger als 20 Minuten darauf zu warten, ob jemand vorbeikommt, der den Unfall aufnehmen könnte.
Es genügt, wenn er sich am nächsten Tag bei der Polizei meldet.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung, die den Leitplankenschaden mit 4700.- Euro reguliert hatte, forderte das Geld zurück, weil der Unfallflucht begangen habe. Das Amtsgericht Bad Homburg konnte dem nicht folgen:
Mit Blick darauf, dass kein Personenschaden entstanden sei und dass der Abend schon weit fortgeschritten war, hätte der PKW-Fahrer lange genug an der Unfallstelle ausgeharrt.
( Az.: 7 C 327/05)
Rheinpfalz vom 30.8.2006