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Ihr Recht..... als Pferdehalter

  • JulianA3
  • 12. September 2007 um 09:22
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 12. September 2007 um 09:22
    • #1

    Brechen zwei Pferde Nachts aus der Weide aus und laufen auf eine Strasse, wo sie mit einem PKW kollidieren, so hat der Pferdebesitzer 80% des Schadens zu tragen, da sich eine „durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung verwirklicht hat.

    Der Autofahrer wurde mit 20% Mitverschulden belastet, weil er Nachts nur so schnell fahren dürfe, wie es seiner Sichtweite entsprach.

    Az.: LG Verden, 4 O 361/06

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