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Autokauf: Vorsicht bei übertriebenen Anpreisungen im Internet

  • JulianA3
  • 25. September 2007 um 18:38
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 25. September 2007 um 18:38
    • #1

    Wer ein Fahrzeug im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten, wenn diese Angabe nicht zutrifft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug im Internet als „in einem sehr guten Zustand, unfallfrei, rostfrei und voll fahrbereit“ beschrieben. Ein Interessent fuhr deshalb zum Kauf von Düsseldorf nach München. Dort stellte sich dann allerdings heraus, dass sowohl Servolenkung als auch Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige defekt waren und die Vorderachse des Wagens beim Fahren stark nach links zog. Außerdem waren die Reifen abgefahren. Der Kläger reiste wieder ab und verlangte vom Verkäufer den Ersatz seiner Reisekosten. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung. Begründung: Mit solchen erheblichen Mängeln hätte das Auto nicht als im „sehr guten Zustand“ befindlich angeboten werden dürfen.

    Aktenzeichen: 163 C 8127/07

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  • Striezl
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    231
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    21
    • 25. September 2007 um 18:50
    • #2

    Hallo beisammen

    Kann ich nachvollziehen und find ich auch richtig so.

    Mir ist es mal ganz ähnlich ergangen, und hatte auch eine Stinkwut auf den Verkäufer. Immerhin waren es hin und zurück auch ~ 400km fürn A....
    Es handelte sich damals um einen 528i aus der Nähe von Passau.
    Der stand in der Zeitung als top gepflegt und fast wie ein Neuwagen. Beim der Besichtigung stellte sich heraus, daß es sich um ein reines Baustellenfahrzeug des Poliers einer Baufirma handelte. Der war aussen von Kratzern und Beulen nur so übersät, und innen war ausser Dreck und Staub gar nichts zu sehen. Ich hab bis heute keinen so abgefrackten 5er mehr gesehen, aber ich Idi** bin 400 km dafür gefahren :-|

    Gruß Striezl

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