Beim Parken am Hang reicht es nicht aus, die Handbremse zu ziehen. Wer auf einer abschüssigen Straße nicht zusätzlich den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Kaskoschutz, wenn das Fahrzeug von allein ins Rollen gerät. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Straße mit 10 Prozent Gefälle geparkt und lediglich die Handbremse angezogen. Der Wagen kam ins Rollen und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht bestätigte schließlich diese Entscheidung, denn laut einem Sachverständigen wäre das Einlegen des ersten Ganges notwendig gewesen, und die Gefahrensituation hätte an dieser Stelle eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordert.
Aktenzeichen: 19 U 127/06