Auch wer an seinem Neuwagen nicht die regelmäßig vorgeschriebenen Inspektionen durchführen lässt, hat bei einer Autopanne im Rahmen der Garantiezeit Anspruch auf eine kostenlose Reparatur durch den Fachhändler.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab einem Autokäufer Recht, bei dessen Neufahrzeug sich schon nach 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Kfz-Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu reparieren, da der Kunde die vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen habe. Ein Sachverständiger attestierte jedoch, dass der Getriebeschaden durch die versäumten Inspektionen nicht verursacht oder begünstigt worden ist. Da der Händler eine Nachbesserung, also Reparatur, aber endgültig abgelehnt habe, dürfe der Kläger den Wagen sogar zurückgeben, so die Koblenzer Richter.
Urteil des OLG Koblenz, Aktenzeichen 5 U 1518/06