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Ihr Recht.....als Handynutzer im Auto

  • JulianA3
  • 1. Oktober 2007 um 09:00
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    227
    • 1. Oktober 2007 um 09:00
    • #1

    Ein Autofahrer ist auch dann mit einem Bußgeld wegen Benutzens eines Mobiltelefones zu belegen, wenn er das Gerät während der Fahrt nur aufgenommen und ans Ohr gehalten hat, um einen Signalton abzuhören - womit er kontrollieren wollte, ob das Handy ausgeschaltet ist.

    Az.: OLG Hamm, 2 SsOWI 805/06
    Quelle: Rheinpfalz 29.9.2007

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  • Bratschlauch
    Erleuchteter
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    2
    Beiträge
    3.858
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    57
    • 1. Oktober 2007 um 14:38
    • #2

    Ist doch nix neues,man muß sogar zahlen wenn man nur mal draufguckt,um z.B. die Uhrzeit abzulesen oder so.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo. :D

    • Zitieren

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