Ein Autofahrer ist auch dann mit einem Bußgeld wegen Benutzens eines Mobiltelefones zu belegen, wenn er das Gerät während der Fahrt nur aufgenommen und ans Ohr gehalten hat, um einen Signalton abzuhören - womit er kontrollieren wollte, ob das Handy ausgeschaltet ist.
Az.: OLG Hamm, 2 SsOWI 805/06
Quelle: Rheinpfalz 29.9.2007