Ein Autofahrer haftet bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern grundsätzlich selbst dann, wenn ihn keine Schuld trifft. Das Amtsgericht München erkannte gestern einer Radfahrerin Schmerzensgeld zu, obwohl sie im Dunkeln entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg gefahren war, ein Warnblinklicht an einer Garagenausfahrt ignorierte und dann in ein ausfahrendes Auto gekracht war. Die Betriebsgefahr, die vom Auto ausgehe, lege dem Fahrer nach ständiger Rechtssprechung zwei Drittel der Haftung auf. Nur weil die Radfahrerin die Verkehrsregeln grob missachtet hatte, senkte das Gericht den Haftungsanteil der Autofahrerin auf ein Drittel. Sie muss der Radlerin wegen ihrer Platzwunden und für Arztkosten 570.- Euro Schmerzensgeld zahlen und erhält von den 1057.- Euro Schaden am Auto nur 741.- Euro ersetzt.
Az.: 344 C 26559