Wird ein mobiles Navigationsgerät über Nacht aus dem Auto gestohlen, gibt es kein Geld von der Kaskoversicherung. Darauf weist der Bund Versicherten in Henstedt-Ulzburg unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hannover hin. Ein solcher Wegweiser sei leicht von Außen zu sehen, zu entfernen und lade mithin geradezu zu einem Diebstahl ein. Für das Landgericht habe es auch keine Rolle gespielt, dass der PKW auf einem Privatparkplatz gestanden habe. Die Versicherungsnehmerin hätte das Navigationsgerät über Nacht aus dem Fahrzeug nehmen müssen. Sie habe grob fahrlässig gehandelt und bleibe daher auf ihrem Schaden sitzen.
In diesem Zusammenhang weist der Bund der Versicherten darauf hin, dass ein mobiles Navigationsgerät ohnehin nur mit einer besonderen Vereinbarung über die Kaskoversicherung versichert ist.
Die Nutzung muss der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
Az.: LG Hannover 8 S 17/06