Ab 2006 ist
Scheibenfrostschutz
im Winter PFLICHT!
§ 2 Absatz 3a StVO
(gilt für Deutschland)
Habt ihr das gewußt???
An mir ging die Meldung vorbei
StVO: Winterscheibenreiniger Pflicht
$ 2 Abs. 3a StVO schreibt: "Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage" vor.
Für den nächsten Winter gilt laut StVO: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage ...".
Das bedeutet: Wer auf schneeglatter Fahrbahn ohne oder mit eingefrorener Wischerflüssigkeit unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen.
Das Bußgeld, das die Polizei bei einer Kontrolle dafür verlangt, beträgt 20 Euro. Wenn man den Verkehr wegen der fehlenden Winterausrüstung behindert kostet es sogar 40 Euro.
Weitaus schwerere Konsequenzen: Ein Unfall ohne Winterausrüstung bei Frost kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Begründet wird es wie folgt:
Friert das Wasser über Nacht in den Schläuchen zu, macht das vorerst nichts. Während der Fahrt wird es durch die Motorwärme aufgetaut, man kann wieder spritzen. Da aber kein Frostschutz im Wasser ist, gefriert es sofort auf der Scheibe. Man fährt im Blindflug.
Weiterführende Links:
http://www.sicherestrassen.de/StVO/Frameaufb….de/StVO/S2.htm