Zitat N-TV:
Ein Dieselfahrzeug, das nicht für den ausschließlichen Kurzstreckenverkehr geeignet ist, darf vom Kunden zurückgegeben werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Wenn das Fahrzeug insoweit technisch ungeeignet sei, liege ein erheblicher Mangel vor, den der Käufer nicht hinnehmen müsse (Az.: 3 U 236/07).