Moin!
In der Sendung Rasthaus vom 19.10.2008 auf SWR wurde in der Rubrik Tipps, News & Trends ein Urteil zum Thema UNFALLFREI angeführt, wonach folgendes gilt:
Zitat Anfang:
(vgl. http://www.swr.de/rasthaus/-/id=…6uvy/index.html)
"Unfallfrei" ist streng definiert: Selbst mit kleineren Beulen darf ein Gebrauchtwagen nicht mehr als "unfallfrei" angeboten werden, entschied das thüringische Oberlandesgericht. Allenfalls minimale Bagatellschäden wie leichte Kratzer gehen noch durch. Wurde ein Wagen fälschlich als unfallfrei angeboten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Zitat Ende.
Hier noch das Aktenzeichen:
Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301
Wie sieht es dann mit Beulen verursacht durch Hagel aus, die von einem Beulendoktor herausgedrückt werden?