Hallo, ich habe ja bei meinem gebrauchten Sportback eine Garantie bekommen. Auf der Garantiekarte bei den Garantiebedingungen steht in einem Punkt, daß sich der Käufer mit 10% beteiligen muß. Wie sieht das aber mit der gesetzlichen Gewährleistung aus, laut der muß ja der Verkäufer in den ersten 6 Monaten bei einem Mängel beweisen daß dieser schon beim Kauf vorhanden war, das ist ja in den meisten Fällen ja unmöglich und der Verkäufer muß nachbessern. Dann wär ich ja mit meiner Garantie in den ersten 6 Monaten (danach greift ja die Beweislastumkehr) schlechter dran als mit der Gewährleistung? Das kann doch nicht sein, oder?
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