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Gewährleistung/Garantiefrage

  • Bratschlauch
  • 21. März 2010 um 19:54
  • Bratschlauch
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    • 21. März 2010 um 19:54
    • #1

    Hallo, ich habe ja bei meinem gebrauchten Sportback eine Garantie bekommen. Auf der Garantiekarte bei den Garantiebedingungen steht in einem Punkt, daß sich der Käufer mit 10% beteiligen muß. Wie sieht das aber mit der gesetzlichen Gewährleistung aus, laut der muß ja der Verkäufer in den ersten 6 Monaten bei einem Mängel beweisen daß dieser schon beim Kauf vorhanden war, das ist ja in den meisten Fällen ja unmöglich und der Verkäufer muß nachbessern. Dann wär ich ja mit meiner Garantie in den ersten 6 Monaten (danach greift ja die Beweislastumkehr) schlechter dran als mit der Gewährleistung? Das kann doch nicht sein, oder?

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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    • 9. Januar 2011 um 15:02
    • #2

    Was kam hier nun am Ende bei raus? Hatte sich das so bestätigt?

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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    • 9. Januar 2011 um 15:08
    • #3

    War alles etwas kompliziert, aber es ist so wie ich geschrieben habe, die ersten 6 Monate muß jeder Mangel kostenlos behoben werden, sonst könnte sich ja jeder mit irgendenwelchen Klauseln in seinen eigenen Garantiebedingungen davor drücken.

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