Am liebsten würd ich mir ja ne Parkkralle anschaffen, aber ich kenn die Rechtslage nicht ob ich das als "Geschädigter" darf
Da wirds Probleme geben. Du bist zwar der Geschädigte aber es ist ja nicht auf eurem Grundstück. Und auf öffentlichem Grund wirst du wohl nicht so viele Freiheiten haben.
Leider kannst Du auch auf Privatgrund keine Parkkralle anlegen.
Das erfüllt seinerseits den Tatbestand der Nötigung.
Zu 99% geht sowas also nach hinten los.
Ich kann aber jeden gut verstehen, der hier Sauer ist.
Die Polizei kann auf Privatgrund auch wenig machen wenn man Sie ruft.
Eine Anzeige steht aber jedem frei.
Es gilt übrigens auch als Nötigung, wenn man einen Falschparker selbst zuparkt.
Gruß
TRT