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Kauf von Privat, Gewährleistung auch ohne Kaufvertrag?

  • Bratschlauch
  • 29. Juli 2010 um 17:12
  • Erledigt
  • Bratschlauch
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    • 29. Juli 2010 um 17:12
    • #1

    Hallo, eine gesetzliche Gewährleistung muß ja auch ein privater Verkäufer geben, nur kann man diese, anders als ein gewerblicher Verkäufer, ausschließen. Was ist aber wenn man etwas ohne Kaufvertrag verkauft hat, und der Käufer auf einmal vor der Tür steht und das Geld zurück verlangt?

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo. :D

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    • 29. Juli 2010 um 17:15
    • #2

    Tja. Pech würd ich sagen für den der kommt. Ohne Papier gibts nix. Er ist meiner meinung nach in der Beweispflicht, dass er das von dir gekauft hatte.

    A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
    + AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007
    [customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
    [VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB
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    Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und FAQ Motoröl
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    • 29. Juli 2010 um 17:18
    • #3

    Naja, DAß er es gekauft hat könnte er ja vielleicht noch beweisen, aber ob ich die Gewährleistung ausgeschlossen hab oder nicht dürfte schwierig werden?

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    • 29. Juli 2010 um 17:19
    • #4

    Ja ohne schriftliches kommst vor Gericht normal nich durch

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    • 29. Juli 2010 um 17:40
    • #5

    naja, dann werd ich mal abwarten, der wollte ja zum Anwalt gehen, glaub nicht dran....

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  • FanbertA3
    Gast
    • 29. Juli 2010 um 18:57
    • #6

    Der käufer kann aber die gewährleistung nur geltent machen wenn der verkäufer wissentlich nen mangel verschwiegen hat. Sonst gibts da keine chance. Und beweis mal das der verkäufer über den mangel wußte. Da hat man so gut wie keine chance, einfach mal bissl google quälen und nach gewährleistung bei privatkauf suchen ;)

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    • 29. Juli 2010 um 19:07
    • #7

    Ich klär das mal ein bißchen auf, nicht daß hier später gemunkelt wird ich würde den Leuten defekte Sachen verkaufen. :D
    Ich habe Anfang Mai einen gebrauchten Sandfilter für Pools verkauft, als Aushang im Baumarkt, nicht über Ebay oder sowas. Wir hatten noch einen anderen, deshalb haben wir den "alten" verkauft, der lief letztes Jahr ohne Probleme bis zum Saisonende. Und so hab ich den auch verkauft, der Typ hat ihn abgeholt und kam einen Monat später wieder und meinte der Filter würde nicht laufen. Ich sagte er war bis zum Schluß in Ordnung, vielleicht hat er ja im Winter einen "mitbekommen" (wurde aber FROSTFREI gelagert), er war völlig ok als ich ihn noch nutzte. Ich meinte erstens hab ich es nicht nötig die Leute wegen ein paar Euros zu bescheißen (es waren 80 Euro...), und ich wäre ja auch schön blöd einen defekten Filter HIER IN DER GEGEND zu verkaufen. Wenn ich wissentlich etwas defektes verkaufen will mach ich das übers Internet ohne daß einen Tag später der Käufer vor der Tür steht. :rolleyes:
    Hab dann gesagt ich will nicht unfair sein und hab ihm angeboten die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten, das wollt er er aber nicht. Ein paar Tage später rief er mich nochmal an und war sauer, er meinte er nimmt sich jetzt einen Anwalt, ich sagte soll er doch machen, dann legte er ohne ein weiteres Wort auf.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Bratschlauch (29. Juli 2010 um 19:08)

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  • FanbertA3
    Gast
    • 29. Juli 2010 um 19:14
    • #8

    Wegen 80 euro nen anwalt.... Wenn ich richter wäre und sowas kommt zu mir würd ich den kläger noch strafen wegen verschwendung von steuergeld und Amtszeit :D

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