...so kanns gehen...
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somepeer -
2. April 2005 um 16:57 -
Erledigt
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Wenn ich das Recht verstanden hab, hat Dir Der Händler einen Wagen verkauft welcher älter ist als er angegeben hat.
Falls das so war, hat er sich des Betruges strafbar gemacht. Ähnlich dem Fall der Tachojustierung.Ich an Deiner Stelle würde unverzüglich den Anwalt meiners Vertrauens zu rate ziehen und vom Händler die Differenz verlangen. Will er diese gütliche Einigung nicht, würde ich ihm dezent unterbreiten im Falle einer Zahlungsverweigerung die Presse über die Machenschaften dieses Autohauses zu informieren. Ist es ein Vertragshändler würde ich generell ohne Skrupel Wolfsburg oder Ingolstadt davon in Kenntnis setzen.
Schritt 3 wäre der Gang zum Gericht.Ne Frage am Schluß
Stand im Brief nichts woran man hätte die Fertigung erkennen können?Woher bist Du?
Die Rechtsabteilung der A3-Quattro kann ich empfehlen.
Siehe Links unter LINKS Rechtsanwaltskanzlei Schmidt -
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