Ein gestohlenes Fahrzeug wird beschädigt im Strassengraben gefunden. Die Täter können nicht ermittelt werden. Wer kommt für die Schäden auf?
"Wird das Auto innerhalb eines Monats wieder gefunden, zahlt eine Voll- oder Teilkaskoversicdherung Schäden, die der Dieb am Fahrzeug verursacht hat, abzüglich der im Vertrag vereinbarten Selbstbeteiligung" sagt Alois Schnitzer, Experte der HUK-Coburg Versicherung.
Solange sei der Eigner auch verpflicfhtet, das Fahrzeug zurückzunehmen.
Schnitzer weiter: "Wird das Fahrzeug erst nach Ablauf der Monatsfrist gefunden, erhält der Geschädigte von der Kasko-Versicherung den Wiederbeschaffungswert ersetzt; bei Verträgen von Sommer 1993 an abzüglich einer Selbstbeteiligung von 10 Prozent , falls das Auto keine Wegfahrsperre hatte."
Das Auto gehe dann in das Eigentum der Versicherung über.