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So gibt man den Versicherungsrabatt weiter

  • Paramedic_LU
  • 1. Mai 2005 um 13:05
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 1. Mai 2005 um 13:05
    • #1

    Bernd ist seit kurzem Rentner und benötigt kein eigenes Fahrzeug mehr. Da er länger unfallfrei fährt als seine Frau, hat er einen besseren Rabatt. Diesen möchte er nun auf seine Frau übertragen.

    Fast alle Versicherungsunternehmen lassen das auch zu. Und nicht nur unter Ehegatten. Auch bei unverheirateten Paaren, Eltern und Kinder sowie Großeltern und Enkel ist das oft möglich.

    Einige Versicherer wie die Alte Leipziger, Itzehoer, Helvetia und Kravag schränken den Personenkreis erst mal gar nicht ein. Hier kann der Rabatt sogar an Freunde übertragen werden. Grundsätzlich müssen bei allen Unternehmen jedoch weitere Bedingungen erfüllt werden, um an den günstigen Rabatt zu kommen.

    So kann man den Rabatt eines Dritten nur übernehmen, wenn man auch mit dessen Auto regelmäßig gefahren ist. Ausnahme: Unter Eheleuten verzichten viele Versicherer auf diese Bedingung.

    Außerdem ist die Übertragung nur in der Höhe erlaubt, die der andere aufgrund seiner Führerscheinjahre hätte selbst erreichen können. Das gilt auch für Verheiratete.

    Beispiel: Bernd ist 15 Jahre lang unfallfrei gefahren und in der günstigen Schadensklasse SF15 eingestuft. Da Marlene erst seit 10 Jahren den Führerschein besitzt, kann der Rabatt nur teilweise übertragen werden. Marlene wird daher nur in SF 10 eingestuft.

    Wichtig: Wer den Rabatt einmal abgegeben hat, verliert seinen Anspruch auf die günstige Schadensklasse.

    Folge: Wer später doch wieder ein Kfz zulassen möchte, wird von der Versicherung wie ein Fahranfänger eingestuft.

    Etwas anderes gilt bei Firmenwagen. Wenn Marlene auf einen Dienstwagen umsteigt und ihren Privatwagen daher abmeldet, verliert sie ihre Prozente erst mal nicht, sondern kann sie sozusagen parken.

    Diese Auszeit darf bei den meisten Versicherern bis zu 7 Jahre dauern. Wer in dieser Zeit für seinen Privatwagen erneut eine Versicherung abschließt, bekommt seinen alten Rabatt zurück.

    Kompliziert wird es, wenn Marlene trotz Dienstwagen ihren Rabatt weiter behalten möchte. Bei einigen Versicherungen ist es möglich, das Firmenfahrzeug als Mitversicherungsnehmer zu führen.

    Vorteil: Die schadenfreien Jahre, die man mit dem Dienstwagen unterwegs ist, werden angerechnet. Allerdings ist das nur sinnvoll für Angestellte, die einen Dienstwagen für sich allein haben. Schließlich geht es um den eigenen Rabatt. Denn nach einem Unfall zahlt in der Regel der Chef zwar die höhere Prämie - die Rückstufung bleibt aber am Mitarbeiter hängen.

    Nicht immer ist es möglich, eine Mitversicherung abzuschließen. Die Konsequenz: Marlene kann sich die unfallfreien Dienstwagenjahre nicht auf ihren privaten Versicherungsvertrag anrechnen lassen.

    Einen Ausweg bieten nur ganz wenige Versicherer Beispiel: Direct Line. Wer hier seinen Privatwagen neu versichert, bekommt die, mit dem Firmenwagen gefahrenen schadenfreien Jahre, selbst dann angerechnet, wenn der Chef den Rabatt behält.

    Voraussetzung ist allerdings: Der Chef muss bescheinigen, dass der Dienstwagen in dieser Zeit gefahren wurde. Zudem gilt das Angebot nur, wenn in den vergangenen 12 Monaten zuvor keine Schäden passiert sind.


    Für Bernd und Marlene hat sich die Sache gelohnt. Denn mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt lassen sich durchaus einige hundert Euro Prämie im Jahr sparen

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