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Wer haftet für Dellen durch Fallobst?

  • Paramedic_LU
  • 1. Mai 2005 um 13:07
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 1. Mai 2005 um 13:07
    • #1

    Klaus Münzner ist ein sächsischer Tüftler im Schwabenland. Und seinen Walnussbaum liebt er über alles. Doch immer wieder hat er Stress mit Autofahrern. Der Grund: Vor seinem Garten, direkt vor seinem Baum, ist ein öffentlicher Parkplatz. Der Baum sorgt für viel Aufregung - auch zu Zeiten, wo kein Nussfall stattfindet, wurde behauptet, es würde Granaten regnen. Aber dem ist nicht so! Die Nuss ist nämlich ganz weich

    Weichei oder Granate? Das Rätsel muss endlich geknackt werden. Klaus Münzner will die Unschuld seiner Baumfrüchte beweisen. Abfälliges über Herabfallendes? Nicht mit ihm!
    Seine Idee nimmt schnell Gestalt an. Ein Kreuzzug gegen alle Miesmacher.

    Der Ingenieur im Ruhestand profitiert von seiner jahrzehntelangen Erfahrung. Seine Konstruktion ist eine Versuchsanordnung zum Aufprall von Walnüssen. Als Verbündete sucht er sich die Dekra aus.

    Das Testobjekt ist ein Karosserieblech vom Schrottplatz. Durch Rohre sollen die Nüsse durchgeschossen werden. Stange auf Stange, Brett auf Brett. Das erlebt auch die Dekra nicht alle Tage. 6 Meter hoch türmt sich der Aufbau. Respekt!

    Das Ergebnis der Dekra ist, dass an Stellen, wo das Blech sehr weich ist, nicht davon auszugehen ist, dass eine Eindellung stattfindet. Die Energie wird dort in elastische Energie umgewandelt. An Stellen, wo das Blech sehr hart ist, sehr widerstandsfähig, ist davon auszugehen, dass eine plastische Verformung stattfindet.

    Klaus Münzner fühlt sich allerdings durch diesen Versuch bestätigt. Geringfügige Beschädigungen des Klarlacks lassen sich durch Politur beheben.

    Kein Zweifel - die Nuss hat bei diesem Versuch am meisten gelitten. Auf die Autofahrer kommen jetzt schwere Zeiten zu. Baumfrüchte wie Kastanien oder Walnüsse finden jetzt engagierte Beschützer.

    Eine Kommune bekam schon Recht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass vom Walnussbaum keine Gefahr droht und somit auch kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

    (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2002, Az. 4 U 100/02)

    Und so purzeln sie munter weiter. Auch Klaus Münzner ist nicht zu stoppen. Jetzt sucht er eine Uni, die seinen Versuch professionell weiterentwickelt.

    Übrigens: Wegen seinem Baum hat er keinen Ärger mehr. Auf Anraten seiner Versicherung hat er inzwischen ein Schild angebracht. Wer die Warnung übersieht, dem ist wirklich nicht zu helfen.

    :D

    Quelle: Rheinpfalz

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