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Vorsicht beim privaten Autoverleih!

  • Paramedic_LU
  • 1. Mai 2005 um 13:08
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 1. Mai 2005 um 13:08
    • #1

    Möchte man seinen Privatwagen gegen Geld zum Verleih anbieten, dürfen nur nur die Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. Je nach Autotyp sind das zwischen 37 Cent und 2,50 Euro pro Kilometer. Wer mehr fordert, wird zum gewerblichen Vermieter und dann gelten andere Bedingungen in der Kfz-Versicherung. Das bedeutet, dass der, der Gewerbenutzen nicht meldet, mit bis zu 5.000.- Euro Regress oder einer Vertragskündigung rechnen muss.

    Tücken beim Autoverleih drohen allerdings nicht nur beim privaten Car-Sharing. Auch der Verleih aus reiner Freundschaft birgt unter Umständen Kosten und Ärger. Denn ob das überhaupt erlaubt ist, hängt von der jeweiligen Versicherungspolice ab. Deshalb lohnt sich vor der Schlüsselübergabe ein Blick in die Unterlagen. Ist etwa nur der Halter als Fahrer eingetragen, droht bei Fremdnutzung eine Vertragsstrafe. In der Regel eine Jahresprämie. Dasselbe gilt, wenn man eine sogenannte Altersklausel im Vertrag hat, der Fahrer also über 23 sein muss. Doch das sind nicht die einzigen Haken.

    Auch eine ganz andere alltägliche Situation kann eine Menge Ärger einbringen. Etwa dann, wenn der Fahrer ohne Führerschein erwischt wird. Kein Führerschein bedeutet 6 Punkte in Flensburg und ein Monatsgehalt Geldbuße. Und zwar für beide - Fahrer und Halter. Denn wer sein Fahrzeug verleiht, muss sich davon überzeugen, dass der Empfänger einen gültigen Führerschein besitzt und sich nicht alkoholisiert hinter das Steuer setzt. Kommt der Halter dieser Pflicht nicht nach, wird es auch für ihn teuer.

    Auch damit rechnen muss man, dass der Autoentleiher in einen Unfall verwickelt wird. Denn das kann auch geübten Autolenkern passieren. Dann gilt grundsätzlich: Wird bei einem Unfall jemand geschädigt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Halters. Für Schäden am eigenen Auto haftet die Kaskoversicherung. Doch die zahlt nur in voller Höhe, wenn kein Selbstbehalt vereinbart wurde. Außerdem droht eine schlechtere Einstufung beim Schadensfreiheitsrabatt. Das kann sich leicht auf einige hundert Euro summieren.

    Richtig teuer wird’s wenn der Entleiher das Auto beschädigt. Denn für geliehene Gegenstände kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf. Wer zahlt also? Darüber machen sich viele Autoverleiher leider häufig keine Gedanken.

    Volker Lempp vom Automobilclub von Europa erklärt:

    "Wir haben beim ACE die Erfahrung gemacht, dass die Leute leider erst hinterher zu uns kommen, wenn mit dem Fahrzeug ein Unfall passiert ist und geklärt werden muss, wer für den Schaden am Fahrzeug aufzukommen hat und das ist in der Regel derjenige, der sich das Fahrzeug ausgeliehen hat. Und ob der Verleiher hier sein Geld wiederbekommt, ist äußerst fraglich."

    Wer Ärger vermeiden will, sollte auf jeden Fall mit dem Entleiher einen Vertrag abschließen und sei es auch der beste Freund. Musterverträge gibt es zum Beispiel bei den Automobilclubs im Internet. Festlegen sollte man außerdem, wer die Kosten im Schadensfall trägt und wie man Rückstufungen in der Versicherung ausgleicht.

    http://www.rentmycar.de

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