Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und verursacht dadurch einen Unfall, verliert er nicht immer den Schutz seiner Teilkaskoversicherung. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 3 U 80/04) weist die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" hin
Nach Auffassung der Richter handelt ein Autofahrer angemessen, wenn er zur Verhinderung von Fahrzeugschäden und zur Rettung des Tieres alles versucht, um eine Kollision mit dem Wild zu vermeiden. Ob die "Rettungshandlungen" hinsichtlich der Fahrzeugschäden erfolgreich sind oder nicht, sei unerheblich.
Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines Autofahrers gegen seine Teilkaskoversicherung statt. Der Mann war einem Reh ausgewichen und dabei gegen einen Straßenbaum geprallt. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen mit der Begründung, der Kläger habe falsch reagiert. Dem folgte das OLG nicht. Nur bei Kleinwild, nicht aber bei einem Reh müsse der Fahrer notfalls eine Kollision in Kauf nehmen, bevor er durch Ausweichmanöver einen Unfall riskieren dürfe.