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Urteil: Prozesse beschleunigen

  • Paramedic_LU
  • 1. Mai 2005 um 13:21
  • Erledigt
  • Paramedic_LU
    Steuerketten-Querulant
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    • 1. Mai 2005 um 13:21
    • #1

    Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat einem Alkoholsünder seinen vorläufig entzogenen Führerschein zurückgegeben, weil sein Prozess nach mehr als 16 Monaten immer noch nicht abgeschlossen ist.

    Wenn nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis vorläufig einbehalten wird, dann müsse die Justiz das Verfahren rasch zu Ende bringen, befand das OLG in einem am Freitag (18.2.) veröffentlichten Beschluss. Versäumnisse der Justiz und dadurch entstandene Verfahrensverzögerungen verletzten den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren. Außerdem gebiete die Europäische Menschenrechtskonvention eine "angemessene Beschleunigung" des Prozesses. (Aktenzeichen: 2 Ws 15/05 - Beschluss vom 9. Februar 2005)

    Damit gab das OLG der Beschwerde eines 48-jährigen Autofahrers statt, der Anfang September 2003 mit 2,13 Promille Alkohol im Blut von einer Polizeistreife erwischt worden war. Seither ist sein Führerschein weg - doch der Prozess zieht sich hin. Seine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr hängt noch in den Instanzen - weshalb die Drei-Monats-Frist, vor deren Ablauf er keinen neuen Führerschein bekommen kann, noch nicht einmal zu laufen begonnen hat.

    Laut OLG müssen die Ermittlungen bei einer vorläufigen Entziehung des Führerscheins mit besonderer Beschleunigung geführt werden. Dagegen hätten Staatsanwaltschaft und Gerichte durch die nachlässige Behandlung des Falls "in erheblicher Weise verstoßen".

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