Wenn Zweifel an der Korrektheit von Alkohol-Messwerten auftauchen, muss der zuständige Richter diesen nachgehen. Das hat das Oberlandsgericht Hamm entschieden und ein Urteil des Amtsgerichtes Warburg aufgehoben (Az.: 4 Ss OWi 562/04).
Ein Autofahrer war zu 275 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden, weil Polizisten bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 0,5 Promille festgestellt hatten.
Der Fahrer gab an, dass das Gerät defekt gewesen sein müsse. Sein Beifahrer, der wesentlich mehr getrunken habe, habe probehalber gepustet und dabei den Wert 0,0 erzielt. Der Amtsrichter hatte sich über diesen Einwand hinweggesetzt. Das Oberlandesgericht befand nun nach Angaben der "Zeitschrift für Schadensrecht", er hätte zumindest die Polizisten und den Beifahrer als Zeugen hören müssen.