Bei wiederholten Verkehrsverstößen und entsprechenden Einträgen in der Flensburger Verkehrssünderdatei können auch Vielfahrer keinen Sonderstatus zur Rettung ihres Führerscheins geltend machen
Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einer am Mittwoch (26.1.) veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az: 11 CS 04.2955).
Der 11. VGH-Senat wies damit die Beschwerde eines Münchner Rechtsanwaltes ab. Ihm hatte die Stadt München die Fahrerlaubnis nach elf Eintragungen im Flensburger Register mit insgesamt 23 Punkten entzogen - vorwiegend ging es um Tempoverstöße.
Fahrer, die 18 oder mehr Punkte angehäuft hätten, würden gemäß Straßenverkehrsgesetz zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen, betonten die Richter. Sie stellten in aller Regel eine Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer dar.
Der Rechtsanwalt hatte die Entscheidung der Stadt zunächst beim Verwaltungsgericht München angefochten. Als er sich dort eine Abfuhr einhandelte, legte er Beschwerde beim VGH ein