Die Polizei darf das Auto eines alkoholisierten Fahrers, der am Steuer erwischt wird, grundsätzlich abschleppen lassen
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nach einer Mitteilung vom Donnerstag (12.8.) und lehnte damit die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz ab (AZ: 7 A 11180/04.OVG).
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer dagegen geklagt, Abschleppkosten in Höhe von 179,80 Euro zu zahlen. Die Polizei hatte den Wagen auf einen Parkplatz abschleppen lassen, nachdem sie den Fahrer gestoppt und bei ihm eine Alkoholkonzentration von 1,19 Promille festgestellt hatte. Das Koblenzer Gericht entschied nun, dass es in solchen Fällen jeweils in das Ermessen der Polizisten falle, den Wagen selbst auf einen nahe gelegenen Parkplatz zu fahren oder ihn dahin abschleppen zu lassen.