Verursacht ein Autofahrer wegen eines Sekundenschlafes einen Unfall, droht ihm unter Umständen auch eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Verkehrsteilnehmer könnten nicht davon ausgehen, dass dieses Strafmaß -wie bisher üblich - nur in Zusammenhang mit Alkoholdelikten verhängt wird. Der ADAC verweist dabei auf ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (Az.: 1 St RR 67/03).
Das Gericht hat den Angaben zufolge einen Berufskraftfahrer, der mit seinem Lastwagen nach einem Sekundenschlaf ungebremst in ein Stauende gerast war, zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Bei dem Unfall hatte es einen Toten und zwei Verletzte gegeben. Entscheidend für das Urteil war laut ADAC die Tatsache, dass der Fahrer vor seinem Sekundenschlaf die Übermüdung erkannt hatte und durch die Fortsetzung seiner Fahrt in höchstem Maße pflichtwidrig gehandelt hatte.