Ein Auto, dessen Besitzer notorisch ohne Führerschein fahren, darf von der Polizei sichergestellt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag (10.5.) bekannt gegebenen Eilverfahren entschieden (Az.12 B 10545/04.OVG).
In dem konkreten Fall hatten ein wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein verurteilter Mann und seine später ebenfalls ohne Fahrerlaubnis am Steuer ertappte Frau angekündigt, sie wollten auch weiter ohne Führerschein fahren. Daraufhin zog die Polizei das Auto ein.