Auch Juristen können nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Verkehrsunterricht geschickt werden
Damit wurde die Klage eines 36-Jährigen abgewiesen, der sich mit Hinweis auf seine Tätigkeit als Jurist gegen eine solche Verkehrserziehung wehren wollte, teilte das Gericht am Montag (30.8.) mit. Der Jurist muss zum Unterricht, weil er sein Auto falsch geparkt und sich den Anweisungen von Polizisten widersetzt hatte (Aktenzeichen: VG 11 A 174.04)
Der Kläger war der Ansicht, dass er "als Volljurist keiner Belehrung im Verkehrsrecht bedürfe". Das Gericht war dagegen der Ansicht, dass es auch Juristen nötig haben können, an einem solchen Unterricht teilzunehmen. Das Gericht äußerte zudem Zweifel, "ob bei allen Volljuristen stets von ausreichenden Kenntnissen der Straßenverkehrsvorschriften auszugehen sei".
Das Auto des Mannes hatte laut Gericht im Halteverbot gestanden und den Verkehr behindert. Polizisten ließ der Mann über seine Frau ausrichten, dass er das Auto nicht umparke könne, "weil er beim Grillen nicht gestört werden wolle". Daraufhin wurde der Unterricht angeordnet.