An Baustellen müssen Autofahrer im eigenen Interesse besonders vorsichtig fahren: Wird das Fahrzeug etwa durch eine Bodenunebenheit beschädigt, bleibt der Fahrer in der Regel auf seinem Schaden sitzen
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Erfurt hervor (Az.: 9 O 2203/03), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.
In dem verhandelten Fall war ein Pkw-Besitzer mit der Öwanne am Bordstein hängen geblieben, als er von einem Parkplatz auf eine Straßenbaustelle fuhr. Durch den Överlust ging auch der Motor kaputt. Der Fahrer verlangte daraufhin Schadensersatz von der Kommune - ohne Erfolg: In "schwierigen Verkehrslagen" wie einem unbefestigten Baustellenabschnitt sei von Verkehrsteilnehmern eine "gesteigerte Aufmerksamkeit" zu erwarten.