Wer bei Schnee- und Hagelschauern auf einer Bundesstraße mit Tempo 90 fährt und von der Straße abkommt, handelt grob fahrlässig.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hannover hervor (Az.: O 141/03), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist.
Laut Urteil müssen Autofahrer auf die Unfallgefahren bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einer deutlich verringerten Geschwindigkeit reagieren. Ein Tempo knapp unter der bei günstigsten Verhältnissen geltenden Höchstgeschwindigkeit sahen die Richter bei schneeglatter Fahrbahn als gravierenden und groben Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung an