Um feststellen zu können, ob es sich bei zu dichtem Auffahren um Nötigung im Straßenverkehr handelt, muss geklärt werden, auf welcher Streckenlänge gedrängelt wurde, wie groß der Abstand zwischen den Autos und wie hoch die Geschwindigkeit war.
(Az.: OLG Karlsruhe, 1 Ss 14/10)