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Ihr Recht als Raser....

  • JulianA3
  • 2. Mai 2005 um 07:20
  • JulianA3
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    230
    • 2. Mai 2005 um 07:20
    • #1

    Geht ein Richter in seinem Urteil nicht auf die bei einer Geschwindigkeitsmessung abzuziehenden Toleranzwerte ein, so bekommt ein Autofahrer, der beim Rechtsüberholen mit überhöhter Geschwindigkeit fotografiert wurde, dennoch nicht an einem Fahrverbot vorbei, wenn der Richter zumindest den Meßgerätetyp angegeben hat und sich die Toleranzwerte aus der Gebrauchsanweisung ergeben.

    (Az.: Brandenburgisches OLG, 1 Ss OWI 188B/04 )

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