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...Ihr Recht nach Kfz-Diebstahl

  • DemianSP
  • 12. Mai 2005 um 07:45
  • Erledigt
  • DemianSP
    Beiträge
    37
    • 12. Mai 2005 um 07:45
    • #1

    Wird ein Auto gestohlen und meldet der Eigentümer den Diebstahl nicht sofort der Kfz-Zulassungsstelle, so kann er sich später nicht dagegen wehren, wenn ihm für den Zeitraum bis zur offiziellen Abmeldung noch Kfz-Steuer berechnet wurde.

    (Az.: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 3 K 239/03 )

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