Eine alltägliche Verkehrssituation:
Auf der Straße fahren 2 Fahrzeuge hintereinander her. Das vorausfahrende schleudert einen Stein mit den Hinterreifen so unglücklich gegen die Windschutzscheibe des Hintermannes, daß diese zu Bruch geht.
Kann der Geschädigte in diesem Fall Schadensersatz verlangen?
"Das kommt darauf an" , so Alois Schnitzer, Experte der HUK-Coburg Versicherung. "Konnte der Vordermann trotz sorgfältiger Fahrweise den Stein nicht erkennen, haftet er nicht. Der Unfall wäre ein unabwendbares Ereignis, für dessen Folgen der Unfallverursacher nicht einstehen muss."
Er haftet lediglich, wenn er wegen besonderer Umstände mit Steinen zu rechnen hätte, also wenn er trotz des Hinweises "Vorsicht Rollsplit" eine hohe Geschwindigkeit beibehalten würde.
Der Schaden werde von der Teilkasko übernommen. Habe der Stein die Kühlerhaube eingedellt, zahle die Vollkasko den Schaden.
Quelle: Rheinpfalz