Ich habe ein HTC Sensation im September letztes Jahr bei einem Ebayhändler gekauft, nach einer Woche wollte ich das Gerät zurückgeben, da sich Staub unter dem Display gesammelt hatte. Er meinte er nimmt es nicht zurück, da es ja schon "gebraucht" war, aber ich bekomme ein anderes Gerät. Dies hat er mir zugeschickt. Hab es einige Zeit benutzt und das Staubproblem fing auch bei diesem Handy an. Das war dann Ende November. Im Dezember hab ich es erneut zum Händler geschickt, er meinte er leitet es weiter an den offiziellen Reparaturservice von HTC. GESTERN hab ich das Handy wiederbekommen!!! Naja, aber schon nach wenigen Stunden hab ich gesehen, daß sich schon wieder Staub unter dem Display sammelt. Dieses Problem tritt übrigens bei fast jedem Sensation auf und kann überall nachgelesen werden, auch nach mehreren Reparaturen tritt dies meist wieder auf.
Jetzt hab ich dem Händler geschrieben, daß ich es wandeln möchte und er mir mein Geld zurück bezahlen soll. Er meinte er hat das Recht es nochmal auszutauschen, ich sagte ihm, daß ich nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen das Recht habe das Handy zurückzugeben? Zählt der erste Austausch nicht auch als "Reparatur", wie er das Problem behebt ist doch irrelevant, oder?
Und gibt es bei einer Wandlung von einem Handy auch eine Art Wertverlust wie bei einem Auto, wo je nach gefahrenen Kilometern eine Summe vom Kaufpreis abgezogen wird? Das Handy kostet mittlerweile ja ne Ecke weniger als letztes Jahr? Wenn ich es selber verkaufe bekomme ich wesentlich weniger dafür.

Wandlung und "Wertverlust" beim Handy?
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Also ich hatte ein ähnliches Problem bei einem Nokia E75, auch bei Ebay bei einem Händler gekauft.
Es wurde drei mal zur Reperatur eingeschickt, wobei das Handy da bereits 9 Monate alt war, zuvor funkionierte es.Nach dem 3. Reperaturversuch wurde mein Gerät kostenlos gewandelt und ich habe mein komplettes Geld wieder bekommen.
Zu dem Zeitpunkt war es auch deutlcih günstiger.Ich musste keine Nutzungsentschädigung zahlen. Mir ist auch nicht klar wie da eine Berechnung erfolgen soll, nach Gesprächsminuten?
Gruß
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3 mal zur Reparatur? Laut Gewährleistung "reichen" doch aber 2 Versuche bevor man wandeln kann, oder sehe ich das falsch?
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Ich glaube es reichen zwei Versuche, ich wollte aber eigentlich nicht wandeln sondern mein Gerät repariert oder ausgetauscht zurück.
Nachdem 3. Versuch hat es mir aber gereicht. -
Ich will das Teil ja gar nicht mehr. Naja, zur Not geh ich halt zum Anwalt.
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Ich kenne das auch nur mit den 3. Versuchen.
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Bei Fernsehern sind es auf alle Fälle auch 3 mal. Denke, das wird bei Handy nicht anders sein.
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http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/…_ruecktritt.php
Ich habe neulich meinen HDTV-Receiver gewandelt (Humax iCord HD+).
Der Receiver war ziemlich genau 24 Monate alt und es stand der 3. Mainboardtausch an. Da verlangte ich die Wandlung, der nach ca. 4 Wochen von Humax auch zugestimmt wurde.
Ich konnte mir aussuchen:Entweder:
- neues Gerät inkl. neuer Garantieoder
- Geld zurück abzüglich NutzungsentgeldDa ich die Nase gestrichen voll hatte von diesem "High-Tech-Receiver" habe ich das Geld gewählt (das waren bei einem Kaufpreis von 649 € ca. 100 € Abzug).
Seit ein Paar Tagen werkelt nun im Wohnzimmer ein genialer Open Source Receiver, der so funktoniert wie er sollWichtig ist halt, dass man denen eine Frist setzt.
Das Märchen mit dem 2-mal, 3-mal, 4-mal reparieren stimmt definitiv nicht.Gruß Olli
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Stimmt, das mit dem mehrfachen Versuchen der Mängelbeseitigung ist im Prinzip wurscht. Entscheidend ist die Fristsetzung, die seitens des Käufers (hier also Bratschlauch) erfolgen muß.
Hier ist zweimal versucht worden, den Mangel zu beseitigen (einmal durch Umtausch, einmal Reparatur), beide Male ohne Erfolg. Vor Gericht würde das nicht reichen. Also: Die endgültige Mängelbeseitigung bis Stichtag fordern und gleich anmelden, das vom Rücktrittrecht gebrauch gemacht wird. -
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Hab mir den VU+ Ultimo mit 2x DVB-S und 1x DVB-T gekauft:
Hammer das Teil
Gruß Olli
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Merh zu Ollis ersten Erfahrungen gibts ab hier
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Stimmt, mat.
Das hatte ich schon wieder vergessen
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Stimmt, das mit dem mehrfachen Versuchen der Mängelbeseitigung ist im Prinzip wurscht. Entscheidend ist die Fristsetzung, die seitens des Käufers (hier also Bratschlauch) erfolgen muß.
Hier ist zweimal versucht worden, den Mangel zu beseitigen (einmal durch Umtausch, einmal Reparatur), beide Male ohne Erfolg. Vor Gericht würde das nicht reichen. Also: Die endgültige Mängelbeseitigung bis Stichtag fordern und gleich anmelden, das vom Rücktrittrecht gebrauch gemacht wird.Ich habe ihm ja mehr oder weniger schon eine Frist gesetzt, ich hatte im Dezember gesagt, daß ich sofort das Handy zurück geben und das Geld erstattet haben möchte. Ich hatte ihm angeboten, daß wir uns sofort einigen, da ich eh geahnt habe, daß der Fehler wieder auftritt, da dies ein bekanntes Problem sei und HTC das nicht in den Griff bekommt. Dann würde ich das Telefon eh wandeln meinte ich, so könnten wir es abkürzen. Darauf hat er sich nicht eingelassen und wollte es einschicken, dies habe ich dann halt akzeptiert und es ist genauso gekommen wie ich es vorhergesagt habe. Nun ist der Fehler schon wieder da...
Er hatte sich übrigens gleich nach Kauf schon einen Patzer erlaubt. Ich wollte das Handy nach einer Woche, also innerhalb der Widerrufsfrist, zurückgeben, darauf meinte er er nimmt es nicht zurück, da es ja jetzt "gebraucht" sei. Daraufhin hatte er mir das erste Tauschgerät geschickt. Da hab ich leider einen Fehler gemacht und dies akzeptiert, ich hätte es aber nicht müssen, das ist leider mein Pech, aber er hat sich trotzdem geweigert und quer gestellt, das war nicht richtig, er hätte es zurücknehmen MÜSSEN. Naja mal abwarten was er morgen schreibt, sonst nehme ich mir halt einen Anwalt, ist mir egal.
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