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Wandlung und "Wertverlust" beim Handy?

  • Bratschlauch
  • 24. Januar 2012 um 11:43
  • Bratschlauch
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    • 24. Januar 2012 um 11:43
    • #1

    Ich habe ein HTC Sensation im September letztes Jahr bei einem Ebayhändler gekauft, nach einer Woche wollte ich das Gerät zurückgeben, da sich Staub unter dem Display gesammelt hatte. Er meinte er nimmt es nicht zurück, da es ja schon "gebraucht" war, aber ich bekomme ein anderes Gerät. Dies hat er mir zugeschickt. Hab es einige Zeit benutzt und das Staubproblem fing auch bei diesem Handy an. Das war dann Ende November. Im Dezember hab ich es erneut zum Händler geschickt, er meinte er leitet es weiter an den offiziellen Reparaturservice von HTC. GESTERN hab ich das Handy wiederbekommen!!! Naja, aber schon nach wenigen Stunden hab ich gesehen, daß sich schon wieder Staub unter dem Display sammelt. Dieses Problem tritt übrigens bei fast jedem Sensation auf und kann überall nachgelesen werden, auch nach mehreren Reparaturen tritt dies meist wieder auf.
    Jetzt hab ich dem Händler geschrieben, daß ich es wandeln möchte und er mir mein Geld zurück bezahlen soll. Er meinte er hat das Recht es nochmal auszutauschen, ich sagte ihm, daß ich nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen das Recht habe das Handy zurückzugeben? Zählt der erste Austausch nicht auch als "Reparatur", wie er das Problem behebt ist doch irrelevant, oder?
    Und gibt es bei einer Wandlung von einem Handy auch eine Art Wertverlust wie bei einem Auto, wo je nach gefahrenen Kilometern eine Summe vom Kaufpreis abgezogen wird? Das Handy kostet mittlerweile ja ne Ecke weniger als letztes Jahr? Wenn ich es selber verkaufe bekomme ich wesentlich weniger dafür.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

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  • Scoty81
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    • 24. Januar 2012 um 12:05
    • #2

    Also ich hatte ein ähnliches Problem bei einem Nokia E75, auch bei Ebay bei einem Händler gekauft.
    Es wurde drei mal zur Reperatur eingeschickt, wobei das Handy da bereits 9 Monate alt war, zuvor funkionierte es.

    Nach dem 3. Reperaturversuch wurde mein Gerät kostenlos gewandelt und ich habe mein komplettes Geld wieder bekommen.
    Zu dem Zeitpunkt war es auch deutlcih günstiger.

    Ich musste keine Nutzungsentschädigung zahlen. Mir ist auch nicht klar wie da eine Berechnung erfolgen soll, nach Gesprächsminuten? :D

    Gruß

    Die Seite rund um Audi und Skoda
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    • 24. Januar 2012 um 12:16
    • #3

    3 mal zur Reparatur? Laut Gewährleistung "reichen" doch aber 2 Versuche bevor man wandeln kann, oder sehe ich das falsch?

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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  • Scoty81
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    • 24. Januar 2012 um 13:19
    • #4

    Ich glaube es reichen zwei Versuche, ich wollte aber eigentlich nicht wandeln sondern mein Gerät repariert oder ausgetauscht zurück.
    Nachdem 3. Versuch hat es mir aber gereicht.

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    • 24. Januar 2012 um 13:23
    • #5

    Ich will das Teil ja gar nicht mehr. Naja, zur Not geh ich halt zum Anwalt.

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  • niZER
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    • 24. Januar 2012 um 13:53
    • #6

    Ich kenne das auch nur mit den 3. Versuchen.

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  • Brennerchen
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    • 24. Januar 2012 um 16:14
    • #7

    Bei Fernsehern sind es auf alle Fälle auch 3 mal. Denke, das wird bei Handy nicht anders sein.

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    • 24. Januar 2012 um 19:26
    • #8

    http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/…_ruecktritt.php

    Ich habe neulich meinen HDTV-Receiver gewandelt (Humax iCord HD+).
    Der Receiver war ziemlich genau 24 Monate alt und es stand der 3. Mainboardtausch an. Da verlangte ich die Wandlung, der nach ca. 4 Wochen von Humax auch zugestimmt wurde.
    Ich konnte mir aussuchen:

    Entweder:
    - neues Gerät inkl. neuer Garantie

    oder
    - Geld zurück abzüglich Nutzungsentgeld

    Da ich die Nase gestrichen voll hatte von diesem "High-Tech-Receiver" habe ich das Geld gewählt (das waren bei einem Kaufpreis von 649 € ca. 100 € Abzug).
    Seit ein Paar Tagen werkelt nun im Wohnzimmer ein genialer Open Source Receiver, der so funktoniert wie er soll :thumbup:

    Wichtig ist halt, dass man denen eine Frist setzt.
    Das Märchen mit dem 2-mal, 3-mal, 4-mal reparieren stimmt definitiv nicht.


    Gruß Olli

    [size=10][b][color=#000099]Walter Röhrl:[/color] " Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat, es aufzuschließen."

    Verbrauch Audi S5 Sportback:
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    2 Mal editiert, zuletzt von olli190175 (24. Januar 2012 um 19:35)

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    • 24. Januar 2012 um 20:46
    • #9

    Stimmt, das mit dem mehrfachen Versuchen der Mängelbeseitigung ist im Prinzip wurscht. Entscheidend ist die Fristsetzung, die seitens des Käufers (hier also Bratschlauch) erfolgen muß.
    Hier ist zweimal versucht worden, den Mangel zu beseitigen (einmal durch Umtausch, einmal Reparatur), beide Male ohne Erfolg. Vor Gericht würde das nicht reichen. Also: Die endgültige Mängelbeseitigung bis Stichtag fordern und gleich anmelden, das vom Rücktrittrecht gebrauch gemacht wird.

    Mein gutes Stück:
    A3 1.9 [lexicon]TDI[/lexicon] Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
    Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

    [size=18][font='Arial, Helvetica, sans-serif']Moderator der besten Audi-Community der Welt![/font][/size]

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    • 24. Januar 2012 um 21:47
    • #10

    Sorry off Topic,

    olli190175
    Welcher OPen Source Receiver isn das?

    Danke Mike

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    • 24. Januar 2012 um 21:51
    • #11

    Hab mir den VU+ Ultimo mit 2x DVB-S und 1x DVB-T gekauft:

    Hammer das Teil 8o :thumbup:

    Gruß Olli

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    • 24. Januar 2012 um 21:52
    • #12

    Merh zu Ollis ersten Erfahrungen gibts ab hier

    Mein gutes Stück:
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    Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 [lexicon]TDI[/lexicon] clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
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    • 24. Januar 2012 um 21:56
    • #13

    Stimmt, mat.

    Das hatte ich schon wieder vergessen :)

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    • 25. Januar 2012 um 00:35
    • #14
    Zitat von matbold

    Stimmt, das mit dem mehrfachen Versuchen der Mängelbeseitigung ist im Prinzip wurscht. Entscheidend ist die Fristsetzung, die seitens des Käufers (hier also Bratschlauch) erfolgen muß.
    Hier ist zweimal versucht worden, den Mangel zu beseitigen (einmal durch Umtausch, einmal Reparatur), beide Male ohne Erfolg. Vor Gericht würde das nicht reichen. Also: Die endgültige Mängelbeseitigung bis Stichtag fordern und gleich anmelden, das vom Rücktrittrecht gebrauch gemacht wird.

    Ich habe ihm ja mehr oder weniger schon eine Frist gesetzt, ich hatte im Dezember gesagt, daß ich sofort das Handy zurück geben und das Geld erstattet haben möchte. Ich hatte ihm angeboten, daß wir uns sofort einigen, da ich eh geahnt habe, daß der Fehler wieder auftritt, da dies ein bekanntes Problem sei und HTC das nicht in den Griff bekommt. Dann würde ich das Telefon eh wandeln meinte ich, so könnten wir es abkürzen. Darauf hat er sich nicht eingelassen und wollte es einschicken, dies habe ich dann halt akzeptiert und es ist genauso gekommen wie ich es vorhergesagt habe. Nun ist der Fehler schon wieder da...
    Er hatte sich übrigens gleich nach Kauf schon einen Patzer erlaubt. Ich wollte das Handy nach einer Woche, also innerhalb der Widerrufsfrist, zurückgeben, darauf meinte er er nimmt es nicht zurück, da es ja jetzt "gebraucht" sei. Daraufhin hatte er mir das erste Tauschgerät geschickt. Da hab ich leider einen Fehler gemacht und dies akzeptiert, ich hätte es aber nicht müssen, das ist leider mein Pech, aber er hat sich trotzdem geweigert und quer gestellt, das war nicht richtig, er hätte es zurücknehmen MÜSSEN. Naja mal abwarten was er morgen schreibt, sonst nehme ich mir halt einen Anwalt, ist mir egal.

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