Ich finde es gut ,wenn das Problem mit einer Kooperation von KBA und Audi behoben wird ,bevor es auf der Strasse zu Konflikten kommt .Denn das Emissionsschutzgesetz erlaubt
zB der Polizei so Einiges ,ob Serie ,Eingetragen oder sonst.
Da ist ein Nachweis einer erfolgten korrekten RR-Aktion sicher hilfreich.
Ich kann nicht verhehlen ,daß meine Ansicht auch davon bestimmt ist ,daß es schon ärgerlich ist ,daß trotz aller Gutachten und Abnahmen immer noch zu hohe Emissionswerte zu einer
Stilllegung führen können.Und gleichzeitig darf man sich Serienautos mit KBA Zulassung anhören die den Vergleich zu Nachrüstungen verhöhnen.
Aber wie so oft sind es die "Extremisten" ,die durch immer weitere Manipulationen und Fahrweise alle in Verruf bringen ,die eben nur etwas anderen Sound und nicht Lautstärke
wollen.
Ich habe am A3 mit BN Pipe auch eine Klappe montiert ,TÜV abgenommen mit Einzelprüfung. Nicht um Lautstärke zu kreieren ,sondern legal mit Sound zu fahren.
Die EG Betriebserlaubnis der BN würde keiner Messung standhalten, hat ja seinerzeit auch eine OEM-AGA mit Klappe durch eine OHNE Klappe ersetzt .
Einen Bestandsschutz wird es in gewisser Weise sicher weiter geben ,das ist StVO und nicht Emissionsschutzgesetz.Da hängt eben viel von einem selber ab, in welcher Szene man sich
zu Hause fühlt.
mM.
PS: die Frage der Entschädigung seitens Audi müsste aber eigentlich noch geklärt werden ,für den Verkauf einer nicht zulässigen Ware